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Gesundheitspflege

Zahnärztliche Leistungen

Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind zahnärztliche Leistungen kostenfrei. Für Erwachsene sind zahnärztliche Leistungen kostenpflichtig.

Wenn Sie Beschwerden oder Schmerzen haben oder das Gefühl haben, dass Sie sofortige zahnärztliche Versorgung benötigen, können Sie sich an den zahnärztlichen Notdienst Tannlæknavaktin in Reykjavík wenden.

Finden Sie einen Zahnarzt in Ihrer Nähe.

Kinderzahnheilkunde

Die Kosten für die Kinderzahnheilkunde werden in Island vollständig von der isländischen Krankenversicherung übernommen, mit Ausnahme einer jährlichen Gebühr von 2.500 ISK, die jedes Jahr beim ersten Besuch beim Familienzahnarzt zu entrichten ist.

Eine wichtige Voraussetzung für die Zahlung des Zuschusses der isländischen Krankenversicherung ist, dass jedes Kind bei einem Familienzahnarzt registriert ist. Eltern/Betreuer können ihre Kinder im Leistungsportal registrieren und einen Zahnarzt aus einer Liste registrierter Zahnärzte auswählen.

Lesen Sie mehr über Ernährung, Nachtfütterung und Zahnpflege von Kindern auf Englisch , Polnisch und Thailändisch (PDF).

Lesen Sie „Lasst uns bis zum Alter von 10 Jahren gemeinsam die Zähne putzen“ auf Englisch , Polnisch und Thailändisch .

Rentner und Menschen mit Behinderung

Die isländische Krankenversicherung (IHI) übernimmt einen Teil der Zahnarztkosten für Rentner und ältere Menschen.

Für allgemeine Zahnbehandlungen übernimmt die IHI die Hälfte der Kosten für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Für bestimmte Behandlungen gelten besondere Regeln. Die IHI übernimmt die Kosten für allgemeine Zahnbehandlungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen, die chronisch krank sind und in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Pflegezimmern in geriatrischen Einrichtungen untergebracht sind, vollständig.

Zahnpflege

Zahnpflege für 3- bis 6-Jährige (auf Isländisch)

Oben sehen Sie ein Beispiel für die vielen Videos, die die Gesundheitsbehörde zum Thema Zahnpflege erstellt hat. Weitere Videos finden Sie hier.

Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind zahnärztliche Leistungen kostenfrei.