Zum Hauptinhalt springen
Diese Seite wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.
Persönliche Angelegenheiten

Soziale Unterstützung und Dienste

Die Kommunen bieten ihren Bürgern soziale Dienste an. Dazu gehören unter anderem finanzielle Hilfe, Unterstützung für Behinderte und Senioren, Wohnungshilfe und Sozialberatung.

Darüber hinaus bieten auch die Sozialdienste vielfältige Informationen und Beratung an.

Verpflichtung der Gemeindebehörden

Die Kommunen sind verpflichtet, ihren Einwohnern die notwendige Unterstützung zu gewähren, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die kommunalen Sozialausschüsse und -räte sind für die Erbringung sozialer Dienste verantwortlich und haben auch die Pflicht, Beratung in sozialen Fragen zu leisten.

Einwohner der Gemeinde ist jede Person, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Gemeinde hat, unabhängig davon, ob sie isländischer oder ausländischer Staatsbürger ist.

Rechte von Ausländern

Ausländer haben in Bezug auf Sozialleistungen dieselben Rechte wie isländische Staatsbürger (sofern sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Gemeinde haben). Jeder, der sich sechs Monate oder länger in Island aufhält oder aufhalten möchte, muss seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Island registrieren.

Wenn Sie finanzielle Unterstützung von Kommunen erhalten, kann dies Auswirkungen auf Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, auf eine Niederlassungserlaubnis und auf die Staatsbürgerschaft haben.

Ausländer, die in finanzielle oder soziale Schwierigkeiten geraten und keinen legalen Wohnsitz in Island haben, können bei ihrer Botschaft oder ihrem Konsul Hilfe suchen.

Finanzielle Unterstützung

Beachten Sie, dass der Erhalt finanzieller Unterstützung durch kommunale Behörden Auswirkungen auf Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Anträge auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Anträge auf die isländische Staatsbürgerschaft haben kann.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema finanzielle Förderung.

Soziale Dienste werden von den Kommunen für ihre Einwohner bereitgestellt.