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Diese Seite wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.
Persönliche Angelegenheiten

Wenn ein Mensch stirbt

Der Tod eines geliebten Menschen markiert einen Wendepunkt in unserem Leben. Trauer ist zwar eine natürliche Reaktion auf den Tod, aber sie ist auch eines der schwierigsten Gefühle, die wir erleben.

Der Tod kann plötzlich oder langwierig eintreten und die Reaktionen auf den Tod können sehr unterschiedlich sein. Denken Sie daran, dass es keine richtige Art zu trauern gibt.

Totenschein

  • Ein Todesfall muss der Bezirkshauptmannschaft schnellstmöglich gemeldet werden.
  • Der Arzt des Verstorbenen untersucht den Körper und stellt einen Totenschein aus.
  • Anschließend nehmen die Angehörigen Kontakt zu einem Pfarrer, einem Vertreter eines Religions-/Lebensweltvereins oder einem Bestatter auf, der sie über die weiteren Schritte berät.
  • Eine Sterbeurkunde ist eine Mitteilung über den Tod einer Person. Auf der Urkunde sind das Sterbedatum und der Sterbeort sowie der Familienstand des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt aufgeführt. Die Urkunde wird von Registers Iceland ausgestellt.
  • Eine Sterbeurkunde wird im Krankenhaus ausgestellt, in dem der Verstorbene verstorben ist, oder bei seinem Arzt. Der Ehegatte oder ein naher Verwandter muss die Sterbeurkunde abholen.

Überführung Verstorbener innerhalb Islands und international

  • Ein Bestattungsunternehmen kann den Transport von einem Teil des Landes in einen anderen organisieren.
  • Soll ein Verstorbener ins Ausland überführt werden, ist die Sterbeurkunde durch die nächsten Angehörigen bei der Bezirkshauptmannschaft des Sterbeorts vorzulegen.

Denken Sie daran

  • Informieren Sie andere Familienmitglieder und Freunde so schnell wie möglich über den Todesfall.
  • Informieren Sie sich über die Wünsche des Verstorbenen bezüglich der Beerdigung (sofern vorhanden) und wenden Sie sich für weitere Informationen und Beratung an einen Pfarrer, einen Geistlichen oder einen Bestatter.
  • Den Totenschein bei der Krankenanstalt oder beim Arzt abholen, beim Bezirkskommissar einreichen und eine schriftliche Bestätigung erhalten. Diese schriftliche Bestätigung muss vorliegen, damit die Bestattung durchgeführt werden kann.
  • Informieren Sie sich, ob der Verstorbene Anspruch auf Bestattungsleistungen gegenüber der Gemeinde, der Gewerkschaft oder der Versicherungsgesellschaft hat.
  • Wenn die Beerdigung öffentlich angekündigt werden soll, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit den Medien auf.

Trauer

Sorgarmiðstöð (Das Zentrum für Trauer) verfügt über eine Fülle von Informationen auf Englisch und Polnisch. Dort werden regelmäßig Vorträge über Trauer und Trauerreaktionen für diejenigen gehalten, die kürzlich einen geliebten Menschen verloren haben. Weitere Informationen finden Sie hier .

Der Tod eines geliebten Menschen markiert einen Wendepunkt in unserem Leben und es kann hilfreich sein zu wissen, wo man in einem solchen Moment Unterstützung bei praktischen Fragen findet.