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Persönliche Angelegenheiten

Kindesunterhalt und Sozialleistungen

Kindesunterhalt ist eine Zahlung zum Unterhalt des eigenen Kindes an den sorgeberechtigten Elternteil.

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates an Familien mit Kindern, die Eltern mit Kindern entlasten und ihre Situation angleichen soll.

Bis zum 18. Lebensjahr müssen Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen.

Kindesunterhalt

Der Elternteil, bei dem das Sorgerecht für ein Kind besteht und der Zahlungen vom anderen Elternteil erhält, erhält diese in eigenem Namen, muss sie aber zum Wohle des Kindes verwenden.

  • Die Eltern sollten sich bei Scheidung, Beendigung einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und bei Änderungen des Sorgerechts über den Kindesunterhalt einigen.
  • Der Elternteil, bei dem das Kind seinen rechtlichen Wohnsitz hat und lebt, beantragt in der Regel Kindesunterhalt.
  • Unterhaltsvereinbarungen für Kinder sind nur dann gültig, wenn sie von einem Bezirkskommissar bestätigt werden.
  • Eine Unterhaltsvereinbarung kann geändert werden, wenn sich die Umstände ändern oder wenn sie nicht mehr den Interessen des Kindes dient.
  • Etwaige Streitigkeiten bezüglich Kindesunterhaltszahlungen sollten an einen Bezirkskommissar verwiesen werden.

Informationen zum Kindesunterhalt finden Sie auf der Website des Bezirkskommissars.

Kindergeld

Das Kindergeld soll Eltern mit Kindern helfen und ihre Situation ausgleichen. Bis zum 18. Lebensjahr wird den Eltern für jedes Kind ein bestimmter Betrag ausgezahlt.

  • Kindergeld steht Eltern mit Kindern unter 18 Jahren zu.
  • Für das Kindergeld ist kein Antrag notwendig. Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
  • Die Höhe des Kindergeldes berechnet das Finanzamt auf Grundlage der Steuererklärungen.
  • Das Kindergeld wird vierteljährlich ausgezahlt: 1. Februar, 1. Mai, 1. Juni und 1. Oktober
  • Kindergeld gilt nicht als Einkommen und ist nicht steuerpflichtig.
  • Für Kinder unter 7 Jahren wird ein besonderer Zuschlag gezahlt, der ebenfalls einkommensabhängig ist.

Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Website der isländischen Steuer- und Zollbehörde (Skatturinn).

Bis zum 18. Lebensjahr müssen Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen.