Firmengründung
Die Gründung eines Unternehmens in Island ist relativ einfach, solange Sie sicherstellen, dass Sie über die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen verfügen.
Jeder EWR-/EFTA-Staatsangehörige kann in Island ein Unternehmen gründen.
Firmengründung
Die Gründung eines Unternehmens in Island ist relativ einfach. Allerdings muss die Rechtsform des Unternehmens für die Aktivitäten des Unternehmens geeignet sein.
Jeder, der in Island ein Unternehmen gründet, muss über eine Identifikationsnummer (Kennitala) verfügen.
Es sind verschiedene Betriebsformen möglich, darunter diese:
- Einzelunternehmen/Firma.
- Aktiengesellschaft/öffentliches Unternehmen/Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Genossenschaft.
- Partnerschaft.
- Selbstverwaltete Unternehmenseinheit.
Detaillierte Informationen zur Unternehmensgründung finden Sie auf island.is und auf der Website der isländischen Regierung.
Als Ausländer ein Unternehmen gründen
Personen aus dem EWR/EFTA-Raum können in Island ein Unternehmen gründen.
Ausländer haben in Island üblicherweise eine Niederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Es ist auch möglich, in Island ein unabhängiges Unternehmen (Tochtergesellschaft) zu gründen oder Aktien isländischer Unternehmen zu erwerben. Es gibt bestimmte Geschäftszweige, in die sich Ausländer nicht einmischen dürfen, wie etwa Fischerei- und Fischverarbeitungsbetriebe.
Das isländische Gesellschaftsrecht steht im Einklang mit den Anforderungen der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und folglich mit dem Gesellschaftsrecht der EU.
Fernarbeit in Island
Ein Langzeitvisum für Telearbeit erlaubt es Menschen, sich zum Zweck der Telearbeit 90 bis 180 Tage in Island aufzuhalten.
Ihnen kann ein Langzeitvisum für Telearbeit ausgestellt werden, wenn:
- Sie kommen aus einem Land ausserhalb des EWR/EFTA
- Sie benötigen kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum
- Sie haben in den letzten zwölf Monaten kein Langzeitvisum von den isländischen Behörden erhalten
- Der Zweck des Aufenthalts besteht darin, von Island aus zu arbeiten, entweder
– als Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens oder
– als Selbständiger. - Sie beabsichtigen nicht, sich in Island niederzulassen
- Sie können ein ausländisches Einkommen von 1.000.000 ISK pro Monat bzw. 1.300.000 ISK nachweisen, wenn Sie auch einen Antrag für einen Ehegatten oder Lebenspartner stellen.
Kostenlose Rechtshilfe
Lögmannavaktin (von der isländischen Anwaltskammer) ist ein kostenloser Rechtsdienst für die breite Öffentlichkeit. Der Dienst wird jeden Dienstagnachmittag von September bis Juni angeboten. Es ist notwendig, vorher ein Gespräch unter der Nummer 568-5620 zu vereinbaren. Weitere Informationen hier (nur auf Isländisch).
Jurastudenten der Universität von Island bieten kostenlose Rechtsberatung für die breite Öffentlichkeit an. Sie können donnerstagabends zwischen 19:30 und 22:00 Uhr unter 551-1012 anrufen. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Facebook-Seite.
Jurastudenten der Universität Reykjavík bieten Privatpersonen kostenlose Rechtsberatung an. Sie befassen sich mit verschiedenen Rechtsgebieten, darunter Steuerfragen, Rechte auf dem Arbeitsmarkt, die Rechte von Bewohnern von Mehrfamilienhäusern sowie rechtliche Fragen zu Ehe und Erbschaft.
Der Rechtsdienst befindet sich am Haupteingang der RU (die Sonne). Er ist auch telefonisch unter 777-8409 oder per E-Mail unter logfrodur@ru.is erreichbar. Der Dienst ist vom 1. September bis Anfang Mai mittwochs von 17:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, außer während der Abschlussprüfungen im Dezember.
Das isländische Menschenrechtszentrum bietet Einwanderern auch Hilfe bei rechtlichen Fragen an.