Firmengründung
Die Gründung eines Unternehmens in Island ist relativ einfach, solange Sie sicherstellen, dass Sie über die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen verfügen.
Jeder EWR-/EFTA-Staatsangehörige kann in Island ein Unternehmen gründen.
Firmengründung
Die Gründung eines Unternehmens in Island ist relativ einfach. Allerdings muss die Rechtsform des Unternehmens für die Aktivitäten des Unternehmens geeignet sein.
Jeder, der in Island ein Unternehmen gründet, muss über eine Identifikationsnummer (Kennitala) verfügen.
Es sind verschiedene Betriebsformen möglich, darunter diese:
- Einzelunternehmen/Firma.
- Aktiengesellschaft/öffentliches Unternehmen/Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Genossenschaft.
- Partnerschaft.
- Selbstverwaltete Unternehmenseinheit.
Detaillierte Informationen zur Unternehmensgründung finden Sie auf island.is und auf der Website der isländischen Regierung.
Als Ausländer ein Unternehmen gründen
Personen aus dem EWR/EFTA-Raum können in Island ein Unternehmen gründen.
Ausländer haben in Island üblicherweise eine Niederlassung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Es ist auch möglich, in Island ein unabhängiges Unternehmen (Tochtergesellschaft) zu gründen oder Aktien isländischer Unternehmen zu erwerben. Es gibt bestimmte Geschäftszweige, in die sich Ausländer nicht einmischen dürfen, wie etwa Fischerei- und Fischverarbeitungsbetriebe.
Das isländische Gesellschaftsrecht steht im Einklang mit den Anforderungen der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und folglich mit dem Gesellschaftsrecht der EU.
Fernarbeit in Island
Ein Langzeitvisum für Telearbeit erlaubt es Menschen, sich zum Zweck der Telearbeit 90 bis 180 Tage in Island aufzuhalten.
Ihnen kann ein Langzeitvisum für Telearbeit ausgestellt werden, wenn:
- Sie kommen aus einem Land ausserhalb des EWR/EFTA
- Sie benötigen kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum
- Sie haben in den letzten zwölf Monaten kein Langzeitvisum von den isländischen Behörden erhalten
- Der Zweck des Aufenthalts besteht darin, von Island aus zu arbeiten, entweder
– als Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens oder
– als Selbständiger. - Sie beabsichtigen nicht, sich in Island niederzulassen
- Sie können ein ausländisches Einkommen von 1.000.000 ISK pro Monat bzw. 1.300.000 ISK nachweisen, wenn Sie auch einen Antrag für einen Ehegatten oder Lebenspartner stellen.
Kostenlose Rechtshilfe
Lögmannavaktin (vom Isländischen Anwaltsverein) ist ein kostenloser Rechtsberatungsdienst für die Öffentlichkeit. Er wird von September bis Juni jeden Dienstagnachmittag angeboten. Eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 568-5620 ist erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier (nur auf Isländisch).
Rechtsstudierende der Universität Island bieten kostenlose Rechtsberatung für die Öffentlichkeit an. Sie erreichen sie donnerstagsabends zwischen 19:30 und 22:00 Uhr unter der Telefonnummer 551-1012. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Facebook-Seite.
Die Jura-Studierenden der Universität Reykjavík bieten kostenlose Rechtsberatung an. Sie beraten zu verschiedenen Rechtsgebieten, darunter Steuerrecht, Arbeitsrecht, Mieterrechte in Mehrfamilienhäusern sowie Ehe- und Erbrecht. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter logfrodur@ru.is .