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Diese Seite wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.
Finanzen

Steuern und Zölle

Grundsätzlich unterliegen alle Einkünfte des Steuerzahlers der Steuerpflicht. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Regel. Die Steuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit wird jeden Monat von Ihrem Gehalt abgezogen.

Der persönliche Steuerfreibetrag ist ein Steuerabzug, der die von Ihrem Gehalt abgezogene Steuer senkt. Jeder, der in Island steuerpflichtig ist, muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Hier finden Sie grundlegende Informationen der isländischen Steuerbehörde zur Besteuerung von Privatpersonen in vielen Sprachen.

Steuerpflichtiges Einkommen

Zu steuerpflichtigem Einkommen zählen alle Arten von Einkommen aus früherer und gegenwärtiger Beschäftigung, aus Geschäft und Beruf sowie aus Kapitalvermögen. Alle Einkünfte des Steuerzahlers sind steuerpflichtig, sofern sie nicht als steuerfrei aufgeführt sind. Die Erhebung der Einkommensteuer (staatlich und kommunal) auf Arbeitseinkommen erfolgt jeden Monat während des Steuerjahres an der Quelle (Steuer wird einbehalten).

Weitere Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen finden Sie auf der Website der isländischen Steuer- und Zollbehörde (Skatturinn).

Persönlicher Steuerfreibetrag

Der persönliche Steuerfreibetrag verringert die Steuer, die vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen wird. Damit jeden Monat der richtige Steuerbetrag vom Gehalt abgezogen wird, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber zu Beginn ihres Arbeitsvertrags darüber informieren, ob sie ihren persönlichen Steuerfreibetrag vollständig oder teilweise nutzen möchten. Ohne die Erlaubnis des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die vollen Steuern abziehen, ohne dass ein persönlicher Steuerfreibetrag in Betracht gezogen wird. Dasselbe gilt, wenn Sie andere Einkünfte wie Rente, Sozialleistungen usw. haben. Weitere Informationen zum persönlichen Steuerfreibetrag finden Sie auf skatturinn.is .

Schwarzarbeit

Manchmal werden Menschen gebeten, ihre Arbeit steuerlich nicht anzugeben. Dies nennt man „nicht angemeldete Erwerbstätigkeit“. Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit ist illegal und hat negative Auswirkungen sowohl auf die Gesellschaft als auch auf die Menschen, die sie ausüben. Weitere Informationen zur nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit finden Sie hier.

Abgabe einer Steuererklärung

Über diese Seite der isländischen Steuer- und Zollbehörde können Sie sich anmelden, um Ihre Steuererklärung einzureichen. Die gängigste Methode zum Anmelden ist die Verwendung elektronischer Ausweise. Wenn Sie keine elektronischen Ausweise haben, können Sie einen Webschlüssel/ein Passwort beantragen . Die Antragsseite ist auf Isländisch, aber in das Ausfüllfeld sollten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer (kennitala) eingeben und auf die Schaltfläche „Áfram“ klicken, um fortzufahren.

Hier finden Sie grundlegende Informationen der isländischen Steuerbehörde zur Einzelbesteuerung in vielen Sprachen.

Jeder, der in Island steuerpflichtig ist, muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben, normalerweise im März. In der Steuererklärung müssen Sie Ihr Gesamteinkommen des Vorjahres sowie Ihre Verbindlichkeiten und Vermögenswerte angeben. Wenn Sie zu viel oder zu wenig Quellensteuer gezahlt haben, wird dies im Juli desselben Jahres korrigiert, in dem die Steuererklärung abgegeben wird. Wenn Sie weniger gezahlt haben, als Sie hätten zahlen sollen, müssen Sie die Differenz bezahlen, und wenn Sie mehr gezahlt haben, als Sie hätten zahlen sollen, erhalten Sie eine Rückerstattung.

Die Steuererklärung erfolgt online.

Wenn keine Steuererklärung eingereicht wird, schätzt die isländische Steuer- und Zollbehörde Ihr Einkommen und berechnet die Abgaben entsprechend.

Die isländische Steuer- und Zollbehörde hat vereinfachte Anweisungen zur „Bearbeitung Ihrer eigenen Steuerangelegenheiten“ in den vier Sprachen Englisch , Polnisch , Litauisch und Isländisch veröffentlicht.

Anweisungen zum Einreichen einer Steuererklärung sind in fünf Sprachen verfügbar: Englisch , Polnisch , Spanisch , Litauisch und Isländisch .

Wenn Sie planen, Island zu verlassen, müssen Sie Registers Iceland informieren und vor Ihrer Abreise eine Steuererklärung einreichen, um unerwartete Steuerrechnungen/Strafen zu vermeiden.

Einen neuen Job beginnen

Jeder, der in Island arbeitet, muss Steuern zahlen. Die Steuern auf Ihren Lohn bestehen aus: 1) Einkommensteuer an den Staat und 2) Kommunalsteuer an die Gemeinde. Die Einkommensteuer ist in Steuerklassen unterteilt. Der vom Lohn abgezogene Steuersatz basiert auf dem Gehalt des Arbeitnehmers und die Steuerabzüge müssen immer auf Ihrer Gehaltsabrechnung ersichtlich sein. Bewahren Sie Ihre Gehaltsabrechnungen unbedingt auf, um nachzuweisen, dass Ihre Steuern bezahlt wurden. Weitere Informationen zu Steuerklassen finden Sie auf der Website der isländischen Steuerbehörde.

Wenn Sie einen neuen Job beginnen, sollten Sie Folgendes bedenken:

  • Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber mitteilen, ob und in welchem Verhältnis (vollständig oder teilweise) sein persönlicher Freibetrag zur Berechnung der Quellensteuer herangezogen werden soll.
  • Der Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber darüber informieren, ob er einen persönlichen Steuerfreibetrag erworben hat oder den persönlichen Steuerfreibetrag seines Ehepartners nutzen möchte.

Informationen darüber, wie viel von ihrem persönlichen Steuerfreibetrag bereits genutzt wurde, finden Arbeitnehmer, indem sie sich auf den Serviceseiten der isländischen Steuerbehörde anmelden . Bei Bedarf können Arbeitnehmer eine Übersicht über ihren im laufenden Steuerjahr genutzten persönlichen Steuerfreibetrag abrufen und sie ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Mehrwertsteuer

Wer in Island Waren und Dienstleistungen verkauft, muss eine Mehrwertsteuer von 24 % bzw. 11 % deklarieren und entrichten, die zum Preis der verkauften Waren und Dienstleistungen hinzugerechnet werden muss.

Die Mehrwertsteuer heißt auf Isländisch VSK (Virðisaukaskattur).

Im Allgemeinen müssen alle ausländischen und inländischen Unternehmen und selbstständigen Geschäftsinhaber, die steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen in Island verkaufen, ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren. Sie müssen ein Registrierungsformular RSK 5.02 ausfüllen und es bei der isländischen Steuer- und Zollbehörde einreichen. Nach der Registrierung erhalten sie eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und eine Registrierungsbescheinigung. VOES (Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen) ist eine vereinfachte Mehrwertsteuerregistrierung, die bestimmten ausländischen Unternehmen zur Verfügung steht.

Von der Pflicht zur Registrierung für die Mehrwertsteuer ausgenommen sind diejenigen, die Arbeit und Dienstleistungen verkaufen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, sowie diejenigen, die steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen für 2.000.000 ISK oder weniger in jedem Zwölfmonatszeitraum ab Beginn ihrer Geschäftstätigkeit verkaufen. Die Registrierungspflicht gilt nicht für Arbeitnehmer.

Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer finden Sie auf der Website der isländischen Steuer- und Zollbehörde.

Kostenlose Rechtshilfe

Lögmannavaktin (von der isländischen Anwaltskammer) ist ein kostenloser Rechtsdienst für die breite Öffentlichkeit. Der Dienst wird jeden Dienstagnachmittag von September bis Juni angeboten. Es ist notwendig, vorher ein Gespräch unter der Nummer 568-5620 zu vereinbaren. Weitere Informationen hier (nur auf Isländisch).

Jurastudenten der Universität von Island bieten kostenlose Rechtsberatung für die breite Öffentlichkeit an. Sie können donnerstagabends zwischen 19:30 und 22:00 Uhr unter 551-1012 anrufen. Weitere Informationen finden Sie auf ihrer Facebook-Seite.

Jurastudenten der Universität Reykjavík bieten Privatpersonen kostenlose Rechtsberatung an. Sie befassen sich mit verschiedenen Rechtsgebieten, darunter Steuerfragen, Rechte auf dem Arbeitsmarkt, die Rechte von Bewohnern von Mehrfamilienhäusern sowie rechtliche Fragen zu Ehe und Erbschaft.

Der Rechtsdienst befindet sich am Haupteingang der RU (die Sonne). Er ist auch telefonisch unter 777-8409 oder per E-Mail unter logfrodur@ru.is erreichbar. Der Dienst ist vom 1. September bis Anfang Mai mittwochs von 17:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, außer während der Abschlussprüfungen im Dezember.

Das isländische Menschenrechtszentrum bietet Einwanderern auch Hilfe bei rechtlichen Fragen an.

Grundsätzlich unterliegen alle Einkünfte des Steuerpflichtigen der Steuerpflicht.