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Gesundheitspflege

Ärztliche Untersuchungen für Aufenthaltserlaubnisse

Antragsteller aus bestimmten Ländern müssen sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Anweisungen der Gesundheitsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Ankunft in Island einer medizinischen Untersuchung unterziehen.

Einem Antragsteller, der sich keiner von der Gesundheitsbehörde geforderten ärztlichen Untersuchung unterzieht, wird keine Aufenthaltserlaubnis erteilt und der Zugang des Antragstellers zum Sozialversicherungssystem usw. wird nicht aktiviert.

Zweck der medizinischen Untersuchungen

Der Zweck der ärztlichen Untersuchung besteht darin, auf Infektionskrankheiten zu prüfen und eine entsprechende medizinische Behandlung zu gewährleisten. Wenn bei einem Antragsteller eine ansteckende Krankheit diagnostiziert wird, bedeutet dies nicht, dass sein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird, sondern ermöglicht es den Gesundheitsbehörden, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die mögliche Ausbreitung einer Infektionskrankheit zu verhindern und der Person die erforderliche medizinische Behandlung zukommen zu lassen.

Einem Antragsteller, der sich nicht einer vom Gesundheitsamt geforderten ärztlichen Untersuchung unterzieht, wird keine Aufenthaltserlaubnis erteilt und der Zugang des Antragstellers zum Sozialversicherungssystem wird nicht aktiviert. Darüber hinaus wird der Aufenthalt in Island illegal und der Antragsteller muss daher mit Einreiseverweigerung oder Ausweisung rechnen.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die ärztliche Untersuchung trägt der Arbeitgeber bzw. die Person, die die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Wenn der Arbeitgeber eine spezielle ärztliche Untersuchung verlangt, sind die Kosten von ihm zu tragen. Mehr dazu erfahren Sie hier .