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Transport

Autoversicherungen und Steuern

Für alle Fahrzeuge ist eine Haftpflicht- und Unfallversicherung bei einer Versicherung Pflicht. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden und Verluste ab, die andere mit einem Auto erleiden.

Die Unfallversicherung zahlt dem Fahrer eines Fahrzeugs Schadenersatz, wenn dieser verletzt wird, und dem Fahrzeughalter, wenn dieser Mitfahrer im eigenen Fahrzeug ist.

Obligatorische Versicherungen

Für alle Fahrzeuge, die bei einer Versicherungsgesellschaft erworben werden, sind Pflichtversicherungen erforderlich. Eine davon ist die Haftpflichtversicherung, die alle Schäden und Verluste abdeckt, die andere durch ein Auto erleiden.

Eine Unfallversicherung ist ebenfalls obligatorisch und zahlt dem Fahrer eines Fahrzeugs Schadenersatz, wenn dieser verletzt wird, sowie dem Fahrzeughalter, wenn dieser Mitfahrer im eigenen Fahrzeug ist.

Andere Versicherungen

Sie können gerne weitere Versicherungen abschließen, wie z. B. eine Windschutzscheibenversicherung oder eine Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, auch wenn Sie schuld sind (unter bestimmten Bedingungen).

Versicherungsgesellschaften

Die Versicherung kann in monatlichen Raten oder jährlich bezahlt werden.

Bei diesen Gesellschaften können Sie eine Autoversicherung abschließen:

Sjóvá

VIS

TM

Vörður

Kfz-Steuern

Alle Autobesitzer in Island müssen eine Steuer auf ihr Auto zahlen, die sogenannte „Kfz-Steuer“. Die Kfz-Steuer muss zweimal im Jahr bezahlt werden und wird von der isländischen Steuerbehörde eingezogen. Wenn die Kfz-Steuer nicht rechtzeitig bezahlt wird, sind die Polizei und die Kontrollbehörden berechtigt, Nummernschilder vom Fahrzeug abzunehmen.

Informationen zur Kfz-Steuer und ein Rechner auf der Website der isländischen Steuer- und Zollbehörde.

Informationen zum zollfreien Import von Fahrzeugen auf der Website der isländischen Steuer- und Zollbehörde.