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Transport

Kfz-Versicherungen und Steuern

Haftpflicht- und Unfallversicherung sind für alle Fahrzeuge einer Versicherungsgesellschaft obligatorisch. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden und Verluste ab, die andere durch ein Auto erleiden.

Die Unfallversicherung entschädigt den Fahrer eines Fahrzeugs, wenn er verletzt wird, und den Halter des Fahrzeugs, wenn er Mitfahrer in seinem eigenen Fahrzeug ist.

Pflichtversicherungen

Es gibt Pflichtversicherungen, die für alle Fahrzeuge, die bei einer Versicherungsgesellschaft gekauft werden, vorhanden sein müssen. Die Haftpflichtversicherung ist eine, die alle Schäden und Verluste abdeckt, die andere durch ein Auto erleiden.

Die Unfallversicherung ist ebenfalls obligatorisch und entschädigt den Fahrer eines Fahrzeugs, wenn er verletzt wird, und den Halter des Fahrzeugs, wenn er Mitfahrer in seinem eigenen Fahrzeug ist.

Andere Versicherungen

Es steht Ihnen frei, andere Arten von Versicherungen abzuschließen, wie z. B. eine Windschutzscheibenversicherung und eine Vollkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, auch wenn Sie ein Verschulden trifft (Bedingungen gelten).

Versicherungsgesellschaften

Die Versicherung kann in monatlichen Raten oder jährlich bezahlt werden.

Bei diesen Unternehmen können Sie Autoversicherungen abschließen:

Sjova

VÍS

TM

Vörður

Kfz-Steuern

Alle Autobesitzer in Island müssen eine Steuer auf ihr Auto zahlen, die sogenannte „Kfz-Steuer“. Die Kfz-Steuer wird zweimal im Jahr gezahlt und vom isländischen Finanz- und Zollamt eingezogen. Wird die Kfz-Steuer nicht fristgerecht entrichtet, sind Polizei und Kontrollbehörden berechtigt, die Kennzeichen vom Fahrzeug zu entfernen.

Informationen zur Kfz-Steuer und Rechner auf der Website des isländischen Finanz- und Zollamts.

Informationen zur zollfreien Einfuhr von Fahrzeugen auf der Website des isländischen Finanz- und Zollamts.