Mopeds (Klasse I)
Mopeds der Klasse I sind zwei-, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge, die 25 km/h nicht überschreiten. Sie können mit Strom oder anderen Energiequellen angetrieben werden. Dabei richtet sich die vom Hersteller des Motorrads angegebene Höchstgeschwindigkeit. Es gibt viele verschiedene Arten von Mopeds der Klasse I.
Kleinkrafträder der Klasse I
- Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h sind
- Der Fahrer muss mindestens 13 Jahre alt sein.
- Es besteht Helmpflicht für Fahrer und Beifahrer.
- Es ist keine Fahrausbildung oder ein Führerschein erforderlich.
- Beifahrer unter 20 Jahren sind nicht erlaubt. Beifahrer sollten hinter dem Fahrer sitzen.
- Kann auf Fahrradwegen, Gehwegen und Fußgängerwegen verwendet werden.
- Von der Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr mit Geschwindigkeiten über 50 km/h wird abgeraten.
- Keine Versicherung oder Inspektion erforderlich.
Weitere Informationen zu Mopeds der Klasse I und II finden Sie hier auf der Website der isländischen Verkehrsbehörde .
Treiber
Der Fahrer eines Mopeds muss mindestens 13 Jahre alt sein, es ist jedoch keine Fahrausbildung oder ein Führerschein erforderlich. Das Moped ist nicht für höhere Geschwindigkeiten als 25 km/h ausgelegt.
Passagiere
Beifahrer sind nicht erlaubt, es sei denn, der Fahrer ist 20 Jahre oder älter. In solchen Fällen ist es nur zulässig, wenn der Hersteller bestätigt, dass das Moped für Beifahrer ausgelegt ist und der Beifahrer hinter dem Fahrer sitzen muss.
Ein Kind im Alter von sieben Jahren oder jünger, das als Beifahrer auf dem Moped mitfährt, muss auf einem dafür vorgesehenen Spezialsitz sitzen.
Wo kannst du fahren?
Mopeds dürfen auf Rad-, Geh- und Fußwegen benutzt werden, sofern dadurch für Fußgänger keine Gefahr oder Unannehmlichkeit entsteht oder es nicht ausdrücklich verboten ist.
Es wird empfohlen, Mopeds der Klasse I nicht im öffentlichen Verkehr mit Geschwindigkeiten über 50 km/h zu verwenden, obwohl dies zulässig ist. Wenn ein Fahrradweg parallel zu einem Fußweg verläuft, dürfen Mopeds nur auf dem Fahrradweg fahren. Wenn der Mopedfahrer von einem Fußweg aus eine Straße überquert, darf die Höchstgeschwindigkeit die Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten.
Helmgebrauch
Für alle Mopedfahrer und -passagiere besteht Schutzhelmpflicht.
Versicherungen und Inspektion
Für Kleinkrafträder der Klasse I besteht keine Versicherungspflicht, den Haltern wird jedoch empfohlen, sich bei den Versicherungsgesellschaften hinsichtlich der Haftpflichtversicherung beraten zu lassen.
Für Mopeds besteht keine Zulassungs- und Prüfpflicht.
Mehr Informationen
Ausführlichere Informationen zu Mopeds finden Sie hier auf der Website der isländischen Verkehrsbehörde.
Hinweise zur Nutzung von Kleinkrafträdern der Klasse I (PDF):
Nützliche Links
Als Kleinkrafträder der Klasse I gelten zwei-, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren.