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Kurzer Aufenthalt in Island

Aufenthalt von weniger als 3 Monaten

Wenn Sie EWR-/EFTA-Bürger sind und weniger als sechs Monate in Island arbeiten möchten, müssen Sie sich bezüglich der Beantragung einer System-ID-Nummer an die isländische Steuer- und Zollbehörde wenden.

Arbeiten in Island

Wenn Sie EWR-/EFTA-Bürger sind und weniger als 6 Monate in Island arbeiten möchten, müssen Sie sich bezüglich der Beantragung einer System-ID-Nummer an die isländische Steuer- und Zollbehörde (Skatturinn) wenden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website von Registers Iceland.

System-ID-Nummer

Eine System-ID-Nummer wird nur an Personen vergeben, die weniger als 3-6 Monate in Island bleiben möchten oder überhaupt nicht im Land bleiben möchten. Diese Registrierung verleiht keinerlei Rechte in Island.

Weitere Informationen hier auf der Website von Registers Iceland.