Aufenthalt von weniger als 3 Monaten
Wenn Sie EWR-/EFTA-Bürger sind und weniger als sechs Monate in Island arbeiten möchten, müssen Sie sich bezüglich der Beantragung einer System-ID-Nummer an die isländische Steuer- und Zollbehörde wenden.
Arbeiten in Island
Wenn Sie EWR-/EFTA-Bürger sind und weniger als 6 Monate in Island arbeiten möchten, müssen Sie sich bezüglich der Beantragung einer System-ID-Nummer an die isländische Steuer- und Zollbehörde (Skatturinn) wenden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website von Registers Iceland.
System-ID-Nummer
Eine System-ID-Nummer wird nur an Personen vergeben, die weniger als 3-6 Monate in Island bleiben möchten oder überhaupt nicht im Land bleiben möchten. Diese Registrierung verleiht keinerlei Rechte in Island.
Weitere Informationen hier auf der Website von Registers Iceland.