Zum Hauptinhalt springen
Diese Seite wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.
Gesundheitswesen

Zahnärztliche Leistungen

Zahnärztliche Leistungen sind für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenlos. Für Erwachsene sind zahnärztliche Leistungen kostenpflichtig.

Wenn Sie Beschwerden oder Schmerzen verspüren oder das Gefühl haben, dass Sie eine sofortige zahnärztliche Versorgung benötigen, können Sie sich an den zahnärztlichen Notdienst Tannlæknavaktin in Reykjavík wenden.

Finden Sie einen Zahnarzt in Ihrer Nähe.

Kinderzahnheilkunde

Die Kinderzahnheilkunde in Island wird vollständig von der isländischen Krankenversicherung bezahlt, mit Ausnahme einer Jahresgebühr von ISK 2.500, die jedes Jahr beim ersten Besuch beim Familienzahnarzt gezahlt wird.

Eine wichtige Voraussetzung für die Beitragszahlung von der isländischen Krankenversicherung ist, dass jedes Kind bei einem Hauszahnarzt registriert ist. Eltern/Betreuer können ihre Kinder im Leistungsportal anmelden und aus einer Liste registrierter Zahnärzte einen Zahnarzt auswählen.

Lesen Sie mehr über Ernährung, Nachternährung und Zahnpflege von Kindern auf Englisch , Polnisch und Thailändisch (PDF).

Lesen Sie „Lasst uns zusammen Zähne putzen bis zum Alter von 10 Jahren“ auf Englisch , Polnisch und Thailändisch .

Rentner und Menschen mit Behinderungen

Die isländische Krankenversicherung (IHI) übernimmt einen Teil der Zahnarztkosten von Rentnern und älteren Menschen.

Für allgemeine Zahnheilkunde übernimmt IHI die Hälfte der Kosten für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Für bestimmte Verfahren gelten Sonderregelungen. Für Senioren und Menschen mit Behinderungen, die chronisch krank sind und sich in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Pflegezimmern in geriatrischen Einrichtungen aufhalten, zahlt IHI die allgemeine Zahnheilkunde vollumfänglich.

Zahnpflege

Zahnpflege eines 3- bis 6-Jährigen (auf Isländisch)

Hier oben sehen Sie ein Beispiel für viele Videos, die die Gesundheitsdirektion zum Thema Zahnpflege erstellt hat. Weitere Videos finden Sie hier.

Zahnärztliche Leistungen sind für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren kostenlos.