Wohnungsleistungen
Bewohner einer Mietwohnung können Anspruch auf Wohngeld haben, unabhängig davon, ob sie eine Sozialwohnung mieten oder auf dem privaten Markt wohnen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Island haben, können Sie Wohngeld beantragen. Der Anspruch auf Wohngeld ist einkommensabhängig.
Wohngeld und besondere Wohnbeihilfen
Die Sozialdienste der Gemeinden bieten spezielle Wohnunterstützung für Einwohner, die aufgrund ihres geringen Einkommens, hoher Kosten für die Versorgung von Angehörigen oder anderer sozialer Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst eine Wohnung zu sichern. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Sozialdienste Ihrer Gemeinde, um weitere Einzelheiten und Anweisungen zur Beantragung zu erhalten.
Wohngeld (húsnæðistuðningur) wird monatlich an Mieter von Wohnräumen ausgezahlt. Dies gilt für Sozialwohnungen, Studentenwohnheime und den privaten Wohnungsmarkt.
Die Wohnungs- und Baubehörde (Húsnæðis- og mannvirkjastofnun) www.hms.is kümmert sich um die Umsetzung des Wohngeldgesetzes Nr. 75/2016 und entscheidet darüber, wer Anspruch auf Wohngeld hat.
Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Antragsteller und Haushaltsangehörige müssen in der Wohnimmobilie wohnhaft sein und dort ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben.
- Antragsteller für Wohngeld müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Haushaltsmitglieder müssen nicht 18 Jahre oder älter sein.
- Die Wohnräume müssen über mindestens ein Schlafzimmer, eine private Kochgelegenheit, eine private Toilette und ein Badezimmer verfügen.
- Antragsteller müssen über einen eingetragenen Mietvertrag mit einer Gültigkeit von mindestens drei Monaten verfügen.
- Antragsteller und weitere Haushaltsmitglieder ab 18 Jahren müssen der Informationsbeschaffung zustimmen.
Wenn Sie antragsberechtigt sind, können Sie Ihren Antrag entweder online oder auf Papier einreichen. Es wird dringend empfohlen, sich online zu bewerben. Dies können Sie über „Meine Seiten“ auf der offiziellen Website www.hms.is tun. Weitere Einzelheiten zum gesamten Bewerbungsprozess finden Sie hier.
Wenn Sie wissen möchten, wie viel Ihnen zusteht, können Sie den offiziellen Wohngeldrechner auf dieser Website nutzen.
Für Menschen in schwierigen finanziellen Situationen gibt es spezielle finanzielle Unterstützung für den Wohnungsbau (Sérstakur húsnæðisstuðningur). Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Gemeinde.
Rechtsberatung
Bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern besteht die Möglichkeit, sich an die Wohnungsbeschwerdestelle zu wenden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Stelle und zu den Beschwerdemöglichkeiten.
Es besteht auch die Möglichkeit, kostenlose Prozesskostenhilfe zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier .
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Mieter von Mietwohnungen haben möglicherweise Anspruch auf Wohngeld , unabhängig davon, ob sie eine Sozialwohnung mieten oder eine Wohnung auf dem privaten Markt beziehen. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von Ihrem Einkommen ab.
Wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Island haben, können Sie Wohngeld online auf der Website der Wohnungs- und Baubehörde beantragen. Sie müssen Icekey (Íslykill) oder eine elektronische ID verwenden, um sich anzumelden.
Vor der Beantragung von Wohngeld
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt von der Miete, dem Einkommen und der Familiengröße des Antragstellers ab.
Bevor Sie Wohngeld beantragen können, müssen Sie einen Mietvertrag bei der Bezirksverwaltung anmelden. Der Mietvertrag muss mindestens sechs Monate gültig sein.
Wohngeld wird nicht an Bewohner von Wohnheimen, gewerblichen Unterkünften oder Einzelzimmern in einer Wohngemeinschaft gezahlt. Von diesen Bedingungen ausgenommen sind:
- Studierende, die eine Studentenunterkunft oder ein Internat mieten.
- Behinderte Menschen, die eine Unterkunft in einer Wohngemeinschaft mieten.
Um Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss der Antragsteller an der Adresse seinen rechtmäßigen Wohnsitz haben. Studierende, die in einer anderen Gemeinde studieren, sind von dieser Voraussetzung ausgenommen.
Antragsteller können bei der Gemeinde, in der sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, eine besondere Wohnbeihilfe beantragen.
Besondere Wohnbeihilfe
Bei der Sonderwohnhilfe handelt es sich um eine finanzielle Hilfe für Familien und Einzelpersonen auf dem Mietmarkt, die neben den regulären Wohnleistungen besondere Unterstützung bei der Zahlung der Miete benötigen.
Nützliche Links
- Über Wohngeld
- Wohngeldrechner
- Isländisches Menschenrechtszentrum
- Ministerium für Soziales und Arbeit
- Informationen zu elektronischen Ausweisen
Wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Island haben, können Sie Wohngeld beantragen.