Wohnungsleistungen
Bewohner einer Mietwohnung können Anspruch auf Wohngeld haben, unabhängig davon, ob sie eine Sozialwohnung mieten oder auf dem privaten Markt wohnen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Island haben, können Sie Wohngeld beantragen. Der Anspruch auf Wohngeld ist einkommensabhängig.
Wohngeld und besondere Wohnbeihilfen
Die Sozialdienste der Gemeinden bieten spezielle Wohnunterstützung für Einwohner an, die aufgrund geringen Einkommens, hoher Unterhaltskosten für Angehörige oder anderer sozialer Umstände keine eigene Wohnung finden können. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Gemeinde, um weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung zu erhalten.
Wohngeld (húsnæðistuðningur) wird monatlich an Mieter von Wohnraum gezahlt. Dies gilt für Sozialwohnungen, Studentenwohnheime und den privaten Wohnungsmarkt.
Die Wohnungs- und Baubehörde (Húsnæðis- og mannvirkjastofnun) www.hms.is ist für die Umsetzung des Wohngeldgesetzes Nr. 75/2016 zuständig und trifft Entscheidungen darüber, wer Anspruch auf Wohngeld hat.
Es müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden:
- Antragsteller und Haushaltsmitglieder müssen in den Wohnräumen wohnhaft sein und dort einen rechtmäßigen Wohnsitz haben.
- Antragsteller für Wohngeld müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Andere Haushaltsmitglieder müssen nicht 18 Jahre oder älter sein.
- Die Wohnräume müssen mindestens ein Schlafzimmer, eine private Kochgelegenheit, eine private Toilette und ein Badezimmer umfassen.
- Bewerber müssen Vertragspartner eines eingetragenen Mietvertrags sein, der mindestens drei Monate gültig ist.
- Antragsteller und andere Haushaltsmitglieder ab 18 Jahren müssen die Erhebung von Informationen zulassen.
Wenn Sie antragsberechtigt sind, können Sie Ihren Antrag entweder online oder in Papierform einreichen. Wir empfehlen Ihnen dringend, den Antrag online über „Meine Seiten“ auf der offiziellen Website www.hms.is einzureichen. Weitere Informationen zum gesamten Antragsverfahren finden Sie hier.
Wenn Sie wissen möchten, auf welchen Betrag Sie Anspruch haben, können Sie den offiziellen Wohngeldrechner auf dieser Website verwenden.
Spezielle finanzielle Unterstützung für Wohnzwecke / Sérstakur húsnæðisstuðningur steht Menschen in schwierigen finanziellen Situationen zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Gemeinde.
Rechtsberatung
Bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern besteht die Möglichkeit, sich an die Wohnungsbeschwerdestelle zu wenden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Stelle und zu den Beschwerdemöglichkeiten.
Es besteht auch die Möglichkeit, kostenlose Prozesskostenhilfe zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier .
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Mieter von Wohnungen können unter Umständen Anspruch auf Wohngeld haben, unabhängig davon, ob sie eine Sozialwohnung oder eine Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt mieten. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von Ihrem Einkommen ab.
Wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Island haben, können Sie Wohngeld online auf der Website der Wohnungs- und Baubehörde beantragen. Zum Anmelden benötigen Sie Ihren Icekey (Íslykill) oder Ihre elektronische ID .
Vor der Beantragung von Wohngeld
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt von der Miete, dem Einkommen und der Familiengröße des Antragstellers ab.
Bevor Sie Wohngeld beantragen können, müssen Sie einen Mietvertrag bei der Bezirksverwaltung anmelden. Der Mietvertrag muss mindestens sechs Monate gültig sein.
Wohngeld wird nicht an Bewohner von Wohnheimen, gewerblichen Unterkünften oder Einzelzimmern in einer Wohngemeinschaft gezahlt. Von diesen Bedingungen ausgenommen sind:
- Studierende, die eine Studentenunterkunft oder ein Internat mieten.
- Behinderte Menschen, die eine Unterkunft in einer Wohngemeinschaft mieten.
Um Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss der Antragsteller an der Adresse seinen rechtmäßigen Wohnsitz haben. Studierende, die in einer anderen Gemeinde studieren, sind von dieser Voraussetzung ausgenommen.
Antragsteller können bei der Gemeinde, in der sie ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, eine besondere Wohnbeihilfe beantragen.
Besondere Wohnbeihilfe
Spezielle Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Familien und Einzelpersonen auf dem Mietwohnungsmarkt, die zusätzlich zu den üblichen Wohnbeihilfen besondere Unterstützung bei der Mietzahlung benötigen.
Nützliche Links
- Über Wohngeld
- Wohngeldrechner
- Isländisches Menschenrechtsinstitut
- Ministerium für Soziales und Arbeit
- Informationen zu elektronischen Ausweisen
Wenn Sie Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Island haben, können Sie Wohngeld beantragen.