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Persönliche Angelegenheiten

Diagnose von Behinderungen bei Kindern

Sie vermuten, dass Ihr Kind eine Autismus-Spektrum-Störung, eine geistige Behinderung, eine motorische Störung oder eine andere Störung hat? Kinder mit einer diagnostizierten Behinderung haben Anspruch auf besondere Unterstützung.

Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf eine Zulage zur häuslichen Pflege durch die Staatliche Sozialversicherungsanstalt.

Beratungs- und Diagnostikzentrum

Das Counselling and Diagnostic Centre ist eine nationale Einrichtung, die jungen Menschen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr und deren Familien hilft. Ziel ist es, Kindern mit Entwicklungsstörungen zu helfen, ihr Potenzial auszuschöpfen und ein erfolgreiches Erwachsenenleben zu führen. Dies geschieht durch frühzeitige Intervention, multidisziplinäre Beurteilung, Beratung und Zugang zu Ressourcen.

Darüber hinaus informiert das Zentrum Eltern und Fachkräfte über Behinderungen bei Kindern und die wichtigsten Behandlungsmethoden. Seine Mitarbeiter sind in Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Teams an klinischer Forschung und verschiedenen Projekten im Bereich der Behinderungen bei Kindern beteiligt.

Familienzentrierter Service

Das Zentrum legt Wert auf die Prinzipien familienorientierter Dienste sowie auf Sensibilität und Respekt für die Kultur und Werte jeder Familie. Eltern werden ermutigt, aktiv an Entscheidungen über die Dienste für ihr Kind mitzuwirken und, wenn möglich, an Interventionsprogrammen teilzunehmen.

Empfehlungen

Der Verdacht auf Autismus-Spektrum-Störungen, geistige Behinderung oder motorische Störungen ist der Hauptgrund für eine Überweisung an das Beratungs- und Diagnostikzentrum.

Vor der Überweisung an das Zentrum muss eine Vorbeurteilung durch eine Fachkraft (z. B. Kinderarzt, Psychologe, Vorschul- und Grundschulfachkraft) erfolgen.

Rechte von Kindern mit Behinderungen

Kinder, bei denen eine Behinderung festgestellt wurde, haben Anspruch auf besondere Förderung im Jugendalter nach dem Behindertenrechtsgesetz. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Leistungen der kommunalen Behindertenhilfe.

Eltern von Kindern mit Behinderungen haben Anspruch auf Zuschüsse zur häuslichen Pflege bei der Sozialversicherungsbehörde, da die Krankheit des Kindes mit erhöhten Ausgaben verbunden ist. Die isländische Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Hilfsmittel (Rollstühle, Gehhilfen usw.), Therapie und Fahrtkosten.

Informative Videos

Mehr Informationen

Weitere und ausführlichere Informationen zum Beratungs- und Diagnosezentrum, zum Diagnoseprozess und den Rechten der diagnostizierten Kinder finden Sie auf der Website des Zentrums:

Beratungs- und Diagnostikzentrum

Sie vermuten, dass Ihr Kind an einer Autismus-Spektrum-Störung, einer geistigen Behinderung oder einer motorischen Störung leidet? Kinder mit der Diagnose einer Behinderung haben Anspruch auf besondere Unterstützung in ihrer Jugend.