Diagnose von Behinderungen bei Kindern
Vermuten Sie, dass Ihr Kind eine Autismus-Spektrum-Störung, geistige Behinderung, motorische Störung oder andere Störungen hat? Kinder, bei denen eine Behinderung diagnostiziert wurde, haben Anspruch auf besondere Unterstützung.
Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf Pflegegeld von der Staatlichen Sozialversicherungsanstalt.
Beratungs- und Diagnostikzentrum
Das Beratungs- und Diagnosezentrum ist eine nationale Einrichtung, die jungen Menschen von der Geburt bis zum Alter von 18 Jahren und ihren Familien dient. Ziel ist es, Kindern mit Entwicklungsstörungen zu helfen, ihr Potenzial auszuschöpfen und im Erwachsenenleben erfolgreich zu sein, indem frühzeitige Intervention, multidisziplinäre Beurteilung, Beratung und Zugang zu Ressourcen bereitgestellt werden.
Darüber hinaus klärt das Zentrum Eltern und Fachleute über die Behinderungen von Kindern und die wichtigsten Behandlungsmethoden auf. Seine Mitarbeiter sind in Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Teams an klinischer Forschung und verschiedenen Projekten im Bereich Kinderbehinderungen beteiligt.
Familienzentrierter Service
Das Zentrum legt Wert auf die Prinzipien familienzentrierter Dienstleistungen, Sensibilität und Respekt für die Kultur und die Werte jeder Familie. Eltern werden ermutigt, sich aktiv an Entscheidungen bezüglich der Betreuung des Kindes zu beteiligen und nach Möglichkeit an Interventionsprogrammen teilzunehmen.
Empfehlungen
Der Verdacht auf Autismus-Spektrum-Störungen, geistige Behinderung und motorische Störungen ist der Hauptgrund für eine Überweisung an das Beratungs- und Diagnostikzentrum.
Vor der Überweisung an das Zentrum muss eine vorläufige Beurteilung durch einen Fachmann (z. B. Kinderarzt, Psychologe, Vorschul- und Grundschulfachkräfte) erfolgen.
Rechte von Kindern mit Behinderungen
Kinder, bei denen eine Behinderung diagnostiziert wird, haben gemäß den Behindertenrechtsgesetzen Anspruch auf besondere Unterstützung in ihrer Jugend. Darüber hinaus haben sie Anspruch auf Leistungen für Behinderte in der Trägerschaft der Gemeinde.
Eltern von Kindern mit einer Behinderung haben aufgrund der erhöhten Ausgaben im Zusammenhang mit der Erkrankung des Kindes Anspruch auf Zuschüsse für die häusliche Pflege von der Sozialversicherungsbehörde . Die isländische Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Hilfsmittel (Rollstühle, Gehhilfen usw.), Therapie- und Reisekosten.
Informative Videos
Mehr Informationen
Weitere und detaillierte Informationen zum Beratungs- und Diagnosezentrum, zum Diagnoseverfahren und zu den Rechten der diagnostizierten Kinder finden Sie auf der Website des Zentrums:
Nützliche Links
- Beratungs- und Diagnostikzentrum
- Staatliche Sozialversicherungsanstalt
- Isländische Krankenversicherung
- Informative Videos
- Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Das Gesundheitssystem
Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Kind eine Autismus-Spektrum-Störung, eine geistige Behinderung oder eine motorische Störung hat? Kinder, bei denen eine Behinderung diagnostiziert wurde, haben Anspruch auf besondere Unterstützung in ihrer Jugend.