Isländische Staatsbürgerschaft
Ein ausländischer Staatsbürger, der seit sieben Jahren einen legalen Wohnsitz und ununterbrochenen Aufenthalt in Island hat und die Anforderungen des isländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Nr. 100/1952) / Lög um íslenskan ríkisborgararétt erfüllt, kann einen Antrag auf die isländische Staatsbürgerschaft stellen.
Einige sind möglicherweise schon nach einer kürzeren Aufenthaltsdauer antragsberechtigt.
Bedingungen
Für die Gewährung der isländischen Staatsbürgerschaft gelten zwei Voraussetzungen: Wohnsitzerfordernisse gemäß Artikel 8 und besondere Voraussetzungen gemäß Artikel 9 des isländischen Staatsbürgerschaftsgesetzes.
Weitere Informationen zur isländischen Staatsbürgerschaft finden Sie auf der Website der Einwanderungsbehörde .
Nützliche Links
- Isländisches Staatsbürgerschaftsgesetz
- Gesetze zur isländischen Staatsbürgerschaft - Gesetze zur isländischen Staatsbürgerschaft
- Digitaler Antrag auf isländische Staatsbürgerschaft
- Isländische Staatsbürgerschaft – Einwanderungsbehörde.
Ein ausländischer Staatsbürger, der seit sieben Jahren einen legalen Wohnsitz und ununterbrochenen Aufenthalt in Island hat und die Anforderungen des isländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllt, kann die isländische Staatsbürgerschaft beantragen.