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Persönliche Angelegenheiten

Isländische Staatsbürgerschaft

Ein ausländischer Staatsbürger, der seit sieben Jahren einen legalen Wohnsitz und ununterbrochenen Aufenthalt in Island hat und die Anforderungen des isländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Nr. 100/1952) / Lög um íslenskan ríkisborgararétt erfüllt, kann einen Antrag auf die isländische Staatsbürgerschaft stellen.

Einige sind möglicherweise schon nach einer kürzeren Aufenthaltsdauer antragsberechtigt.

Bedingungen

Für die Gewährung der isländischen Staatsbürgerschaft gelten zwei Voraussetzungen: Wohnsitzerfordernisse gemäß Artikel 8 und besondere Voraussetzungen gemäß Artikel 9 des isländischen Staatsbürgerschaftsgesetzes.

Weitere Informationen zur isländischen Staatsbürgerschaft finden Sie auf der Website der Einwanderungsbehörde .

Ein ausländischer Staatsbürger, der seit sieben Jahren einen legalen Wohnsitz und ununterbrochenen Aufenthalt in Island hat und die Anforderungen des isländischen Staatsangehörigkeitsgesetzes erfüllt, kann die isländische Staatsbürgerschaft beantragen.