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Transport

Fahrzeugregistrierung und Inspektion

Alle nach Island gebrachten Fahrzeuge müssen registriert und überprüft werden, bevor sie verwendet werden können. Fahrzeuge sind im Fahrzeugregister der isländischen Verkehrsbehörde registriert . Ein Fahrzeug kann abgemeldet werden, wenn es sich um einen Totalschaden handelt oder wenn es außer Landes verbracht werden soll.

Es ist obligatorisch, alle Kraftfahrzeuge einer regelmäßigen Kontrolle durch Kontrollstellen zu unterziehen.

Widerstand

Fahrzeuge sind im Fahrzeugregister der isländischen Verkehrsbehörde registriert . Alle nach Island gebrachten Fahrzeuge müssen registriert und überprüft werden, bevor sie verwendet werden können. Dazu gehören Informationen über die Marke und den Besitzer des Fahrzeugs, Gebühren usw.

Bei der Registrierung wird ein Kennzeichen vergeben, das Fahrzeug wird vom Zoll abgefertigt und bei einer Prüfstelle überprüft. Nach bestandener Inspektion und Versicherung wird das Fahrzeug vollständig zugelassen.

Die dem Halter nach der Zulassung des Fahrzeugs ausgestellte Zulassungsbescheinigung muss immer im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Abmeldung

Ein Fahrzeug kann abgemeldet werden , wenn es abgeschrieben ist oder außer Landes gebracht werden soll. Abgeschriebene Fahrzeuge sollten zu einer Sammelstelle gebracht werden. Nach der Abmeldung eines Fahrzeugs wird vom Staat eine besondere Rückzahlung gezahlt.

Wie es geht:

  • Der Besitzer eines Fahrzeugs gibt es an ein Autorecyclingunternehmen zurück
  • Das Recyclingunternehmen bestätigt den Empfang des Fahrzeugs
  • Das Fahrzeug wird von der isländischen Verkehrsbehörde automatisch abgemeldet
  • Die Finanzverwaltungsbehörde des Staates zahlt die Rückgabegebühr an den Eigentümer des Fahrzeugs

Informationen zu Autoverwertungsunternehmen und ein Antragsformular für die Rückzahlung finden Sie hier.

Über die Rückgabegebühr für abgemeldete Fahrzeuge.

Inspektion

Alle Kraftfahrzeuge müssen regelmäßig von zugelassenen Prüfstellen überprüft werden. Der Aufkleber auf Ihrem Nummernschild gibt an, in welchem Jahr die nächste Kontrolle fällig ist (die Prüfplakette auf Ihrem Nummernschild darf nie entfernt werden) und die letzte Ziffer der Zulassungsnummer zeigt den Monat an, in dem die Kontrolle durchgeführt werden soll. Wenn die letzte Zahl 0 ist, sollte das Auto im Oktober inspiziert werden. Die Prüfbescheinigung muss sich immer im Fahrzeug befinden.

Motorräder sollten zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juli überprüft werden.

Wenn in Bezug auf das inspizierte Fahrzeug Beobachtungen gemacht werden, müssen die angegebenen Probleme behoben und das Auto zur erneuten Inspektion zurückgenommen werden.

Wenn die Kfz-Steuer oder die Pflichtversicherung nicht bezahlt wurden, wird das Auto nicht zur Inspektion zugelassen.

Wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Inspektion gebracht wird, wird der Eigentümer/Verwahrer des Fahrzeugs mit einer Geldstrafe belegt. Die Geldbuße wird zwei Monate nach dem Zeitpunkt erhoben, an dem das Fahrzeug zur Inspektion gebracht werden sollte.

Fahrzeuginspektion:

Aðalskoðun

Frumherji

Tekland

Alle Fahrzeuge, die nach Island gebracht werden, müssen registriert und überprüft werden, bevor sie verwendet werden können. Fahrzeuge sind im Fahrzeugregister der isländischen Verkehrsbehörde registriert