Aufenthalt länger als 3 Monate
Sie müssen eine Bestätigung Ihres Aufenthaltsrechts in Island für mehr als sechs Monate beantragen. Füllen Sie dazu das Formular A-271 aus und reichen Sie es zusammen mit allen erforderlichen Dokumenten ein.
Dies ist ein elektronisches Formular, das vor der Ankunft in Island ausgefüllt und bestätigt werden kann.
Bei Ihrer Ankunft müssen Sie zum Büro von Registers Iceland oder zur nächsten Polizeidienststelle gehen und Ihren Reisepass und andere Dokumente vorlegen.
Aufenthalt länger als sechs Monate
Als EWR- oder EFTA-Bürger können Sie sich drei bis sechs Monate lang ohne Registrierung in Island aufhalten. Der Zeitraum wird ab dem Tag der Ankunft in Island berechnet.
Bei einem längeren Aufenthalt müssen Sie sich beim Register Iceland registrieren.
Erhalt einer ID-Nummer
Jede in Island lebende Person ist bei Registers Iceland registriert und verfügt über eine nationale ID-Nummer (Kennitala) , eine eindeutige zehnstellige Nummer.
Ihre nationale ID-Nummer ist Ihr persönliches Identifikationsmerkmal und wird in der isländischen Gesellschaft weithin verwendet.
Ausweisnummern sind für den Zugang zu einer Vielzahl von Diensten erforderlich, beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos, die Registrierung Ihres Wohnsitzes und den Erhalt eines Festnetztelefons.