Zum Hauptinhalt springen
Diese Seite wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.
Von außerhalb des EWR/EFTA-Raums

Ich möchte in Island arbeiten

Um in Island zu arbeiten, müssen Sie eine ID-Nummer haben. Wenn Sie nicht aus einem EWR/EFTA-Staat stammen, benötigen Sie zusätzlich eine Aufenthaltsbewilligung.

Jeder in Island ist bei Registers Iceland registriert und hat eine persönliche ID-Nummer (kennitala). Lesen Sie hier mehr über ID-Nummern.

Ist eine ID-Nummer für die Arbeit erforderlich?

Um in Island zu arbeiten, müssen Sie eine ID-Nummer haben. Wenn Sie nicht aus einem EWR/EFTA-Staat stammen, benötigen Sie zusätzlich eine Aufenthaltsbewilligung. Weitere Informationen finden Sie unten.

Jeder in Island ist bei Registers Iceland registriert und hat eine persönliche ID-Nummer (kennitala).

Langzeitvisa für Telearbeiter

Ein Telearbeiter ist jemand, der Arbeit von Island an einen Betriebsstandort im Ausland liefert. Telearbeiter können ein Langzeitvisum beantragen, das für bis zu 180 Tage ausgestellt wird. Inhabern von Langzeitvisa wird keine isländische ID-Nummer ausgestellt.

Erfahren Siehier mehr über Langzeitvisa.

Notwendige Voraussetzung

Eine notwendige Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit ist die Erteilung einer Arbeitserlaubnis durch die Arbeitsdirektion. Informationen zur Arbeitserlaubnis finden Sie auf der Website der Arbeitsdirektion.

Arbeitgeber stellt ausländer ein

Ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, einen Ausländer einzustellen, muss bei der Einwanderungsbehörde eine Arbeitserlaubnis zusammen mit allen erforderlichen Belegen beantragen.

Lesen Sie hier mehr über Aufenthaltserlaubnisse aufgrund einer Erwerbstätigkeit .

Um in Island zu arbeiten, müssen Sie eine ID-Nummer haben.