Andere Gründe für einen Umzug nach Island
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund der besonderen Verbundenheit des Antragstellers mit Island ist in Ausnahmefällen zulässig.
Eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines rechtmäßigen und besonderen Zwecks ist für eine natürliche Person ab 18 Jahren bestimmt, die die Anforderungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nicht erfüllt.
Aufenthaltserlaubnisse können für Freiwillige (18 Jahre und älter) und Au-pair-Vermittlung (18 – 25 Jahre) erteilt werden.
Besondere Bindungen
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund besonderer Verbundenheit des Antragstellers mit Island ist zulässig. Eine Aufenthaltserlaubnis aus diesen Gründen wird nur in Ausnahmefällen erteilt und es ist in jedem Fall zu prüfen, ob ein Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann.
Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund besonderer Bindungen zu Island
Legitimer und besonderer Zweck
Eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines rechtmäßigen und besonderen Zwecks ist für eine natürliche Person ab 18 Jahren bestimmt, die die Anforderungen für andere Aufenthaltserlaubnisse nicht erfüllt. Die Erlaubnis wird in Ausnahmefällen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände erteilt.
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines rechtmäßigen und besonderen Zwecks
Au-Pair-Mädchen oder Freiwilliger
Eine Aufenthaltserlaubnis wegen Au-pair-Vermittlung gilt für Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren. Ausschlaggebend ist das Geburtsdatum des Bewerbers und eine Bewerbung, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Bewerbers eingereicht wird, wird abgelehnt.
Aufenthaltsgenehmigungen für Freiwillige sind für Personen über 18 Jahren bestimmt, die beabsichtigen, für Nichtregierungsorganisationen (NRO) in karitativen und humanitären Belangen zu arbeiten. Diese Organisationen müssen gemeinnützig und steuerbefreit sein. Generell wird davon ausgegangen, dass die betreffenden Organisationen in einem globalen Kontext agieren.