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Ausbildung

Pflichtschule

Die Pflichtschule (auch Grundschule genannt) ist die zweite Stufe des isländischen Bildungssystems und wird von den örtlichen Bildungsbehörden in den Gemeinden betrieben. Eltern melden ihre Kinder in der Pflichtschule der Gemeinde an, in der sie ihren gesetzlichen Wohnsitz haben. Der Schulbesuch ist kostenlos.

Für Pflichtschulen gibt es in der Regel keine Wartelisten. Ausnahmen können in größeren Gemeinden bestehen, wo Eltern zwischen Schulen in verschiedenen Stadtteilen wählen können.

Informationen zur Schulpflicht in Island finden Sie auf der Website island.is.

Pflichtschulbildung

Eltern sind verpflichtet, alle ihre Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren in der Grundschule anzumelden; die Anwesenheit ist obligatorisch. Eltern tragen die Verantwortung für die Anwesenheit ihrer Kinder und werden ermutigt, die Lehrkräfte bei der schulischen Förderung ihrer Kinder zu unterstützen.

Die Schulpflicht in Island ist in drei Stufen unterteilt:

  • Klassen 1 bis 4 (Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren)
  • Klassenstufen 5 bis 7 (Jugendliche im Alter von 10 bis 12 Jahren)
  • Klassenstufen 8 bis 10 (junge Erwachsene oder Teenager im Alter von 13 bis 15 Jahren)

Anmeldeformulare und weitere Informationen zu den örtlichen Pflichtschulen finden Sie auf den Webseiten der meisten Pflichtschulen oder der jeweiligen Gemeinde. Formulare, Informationen und Unterstützung erhalten Sie auch im Sekretariat der örtlichen Pflichtschule.

Unterrichtspläne

Pflichtschulen haben einen ganztägigen Unterricht mit Pausen und Mittagspause. Der Schulbetrieb dauert mindestens neun Monate im Jahr und umfasst 180 Schultage. Es gibt festgelegte Ferien, schulfreie Tage und Elternsprechtage.

Studienunterstützung

Kinder und junge Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung oder sozialer, geistiger oder emotionaler Probleme schulische Schwierigkeiten haben, haben Anspruch auf zusätzliche Lernunterstützung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Bildung für Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen zu Schulpflichten

Die Eltern sind für die Anwesenheit ihrer Kinder verantwortlich und werden ermutigt, mit den Lehrkräften bei der Einbindung ihrer Kinder in den Lernprozess zusammenzuarbeiten.