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Gesundheitspflege

Krankenversicherung

Jeder, der sechs Monate lang einen legalen Wohnsitz in Island hatte, ist durch die nationale Krankenversicherung abgedeckt. Die isländische Krankenversicherung basiert auf dem Wohnsitz und es wird daher empfohlen, den legalen Wohnsitz in Island so bald wie möglich anzumelden.

Die isländische Krankenversicherung legt fest, ob Bürger aus EWR- und EFTA-Ländern berechtigt sind, ihre Krankenversicherungsansprüche nach Island zu übertragen.

Abgedeckte Leistungen

Die Kosten für Leistungen in Gesundheitszentren und Krankenhäusern werden vom System übernommen, ebenso wie die Gesundheitsleistungen für niedergelassene Ärzte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Psychologen. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

EWR-Bürger, die vor ihrem Umzug nach Island in einem anderen EWR-Land krankenversichert waren, können ab dem Tag ihrer Anmeldung des rechtmäßigen Wohnsitzes in Island eine Krankenversicherung beantragen. Klicken Sie hier für Informationen zum Verfahren, den Voraussetzungen und dem Antragsformular.

Private Krankenversicherung für Bürger ausserhalb des EWR/EFTA

Wenn Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb des EWR/EFTA-Raums, der Schweiz, Grönlands und der Färöer-Inseln sind, wird Ihnen geraten, für die Zeit, in der Sie auf die Krankenversicherung im Sozialversicherungssystem warten, eine private Versicherung abzuschließen.

Für Zeitarbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern ist die Krankenversicherung eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Da Zeitarbeitnehmer aus Nicht-EWR-Ländern nicht über eine öffentliche Krankenversicherung verfügen, müssen sie sich bei privaten Versicherungsunternehmen versichern lassen.

Beispiele für Versicherungsunternehmen in Island:

Sjóvá

TM

Vis

Vörður

Jeder, der sechs aufeinanderfolgende Monate einen legalen Wohnsitz in Island hatte, ist durch die nationale Krankenversicherung abgedeckt.