Ich komme aus dem EWR/EFTA-Raum - Allgemeine Informationen
EWR/EFTA-Bürger sind Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Ein Bürger eines EWR/EFTA-Mitgliedstaates kann sich bis zu drei Monate nach seiner Ankunft in Island ohne Registrierung aufhalten und arbeiten. Wenn er/sie eine Arbeit sucht, kann er/sie bis zu sechs Monate in Island bleiben.
EWR-/EFTA-Mitgliedstaaten
Die EWR/EFTA-Mitgliedstaaten sind folgende:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
Aufenthalt bis zu sechs Monaten
Ein Bürger eines EWR/EFTA-Mitgliedstaates kann sich ohne Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate nach seiner Ankunft in Island aufhalten. Wenn er/sie eine Arbeit sucht, kann er/sie bis zu sechs Monate bleiben.
Wenn Sie EWR-/EFTA-Bürger sind und weniger als 6 Monate in Island arbeiten möchten, müssen Sie sich bezüglich der Beantragung einer System-ID-Nummer an die isländische Steuer- und Zollbehörde (Skatturinn) wenden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website von Registers Iceland.
Länger bleiben
Wenn die Person plant, länger in Island zu bleiben, muss sie ihr Aufenthaltsrecht bei Registers Iceland registrieren. Informationen zu allen Arten von Umständen finden Sie auf der Website von Registers Iceland.
Britische Staatsbürger
Britische Bürger in Europa nach dem Brexit (vom Institute for Government).
Informationen für britische Staatsbürger (von der Einwanderungsbehörde in Island).