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Von außerhalb des EWR/EFTA-Raums

Ich habe ein Familienmitglied in Island

Eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Familienzusammenführung wird dem nächsten Verwandten einer Person mit Wohnsitz in Island erteilt.

Die Voraussetzungen und Rechte, die mit Aufenthaltstiteln zum Familiennachzug verbunden sind, können sich je nach Art des beantragten Aufenthaltstitels unterscheiden.

Aufenthaltstitel wegen Familiennachzug

Die Aufenthaltserlaubnis für den Ehepartner ist für eine Person, die beabsichtigt, nach Island zu ziehen, um mit ihrem/seinem Ehepartner zusammenzuleben. Die Erlaubnis wird auf der Grundlage von Ehe und Lebensgemeinschaft erteilt. Das Wort Ehegatte bezieht sich sowohl auf eheliche Ehegatten als auch auf zusammenlebende Ehegatten.

Eine Aufenthaltserlaubnis für Kinder wird zu dem Zweck erteilt, dass Kinder zu ihren Eltern in Island nachziehen können. Ein Kind im Sinne des Ausländergesetzes ist eine Person unter 18 Jahren, die nicht verheiratet ist.

Die Aufenthaltserlaubnis wird einer Person ab 67 Jahren erteilt, die ein erwachsenes Kind in Island hat, mit dem sie zusammengeführt werden möchte.

Die Erlaubnis wird dem sorgeberechtigten Elternteil eines in Island lebenden Kindes unter 18 Jahren erteilt , falls dies ebenfalls erforderlich ist

  • um den Kontakt der Eltern zum Kind aufrechtzuerhalten bzw
  • dass ein isländisches Kind weiterhin in Island lebt.

Familiennachzug für Flüchtlinge

Informationen zu Aufenthaltstiteln aufgrund des Familiennachzugs für Flüchtlinge finden Sie auf den Seiten des Roten Kreuzes.

Eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Familienzusammenführung wird dem nächsten Verwandten einer Person mit Wohnsitz in Island erteilt.