Justizministerium · 26.02.2024
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Massenausreise
Der Justizminister hat beschlossen, die Geltungsdauer von Artikel 44 des Ausländergesetzes zum kollektiven Schutz wegen Massenauswanderung aus der Ukraine aufgrund der russischen Invasion zu verlängern . Die Verlängerung gilt bis zum 2. März 2025.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis muss jeder Einzelne ein Foto machen lassen.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur Genehmigungsverlängerung:
Ukrainisch: Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Massenausreise
Isländisch: Framlenging dvalarleyfa væna ålåsfågål