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Informationen zu Arbeitsgenehmigungen · 22.06.2026

Die Arbeitserlaubnisse wurden an die Einwanderungsbehörde übertragen.

Die Zuständigkeit für Arbeitsgenehmigungen wurde an die Einwanderungsbehörde übertragen.

Die Zuständigkeit für Arbeitsgenehmigungen wurde an die Einwanderungsbehörde übertragen.

Am 18. Juni 2026 billigte das isländische Parlament (Althingi) Änderungen des Gesetzes Nr. 97/2002 über die Beschäftigungsrechte von Ausländern.

Die Änderungen sehen unter anderem die Übertragung der Zuständigkeit für die Bearbeitung und Erteilung befristeter Arbeitserlaubnisse nach dem Gesetz über die Beschäftigungsrechte von Ausländern von der Arbeitsdirektion an die Ausländerbehörde vor. Anträge auf befristete Arbeitserlaubnisse, die vor Inkrafttreten der Änderungen eingereicht wurden, aber noch nicht bearbeitet sind, werden von der Ausländerbehörde bearbeitet, sobald die Änderungen im Amtsblatt (Stjórnartíðindi) veröffentlicht wurden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Ausländische Staatsangehörige und deren Beschäftigungsrechte | Gesetzgebungsverfahren | Althingi

In den kommenden Tagen wird die Arbeitsdirektion alle anhängigen Fälle und Anfragen im Zusammenhang mit Arbeitserlaubnisanträgen an die Einwanderungsdirektion weiterleiten. Aufgrund dieser Zuständigkeitsübertragung und bis zur Veröffentlichung der Änderungen im Amtsblatt kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge kommen.

Anfragen zum Status laufender Anträge können an die Arbeitsdirektion unter atvinnuleyfi@vmst.is gerichtet werden. Nach Veröffentlichung der Änderungen im Amtsblatt sind alle Anfragen an die Einwanderungsdirektion unter utl@utl.is zu richten.