Zum Hauptinhalt springen
Diese Seite wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.
Führung

Institutionen

Alþingi, das isländische Nationalparlament, ist das älteste noch bestehende Parlament der Welt und wurde im Jahr 930 gegründet. Im Parlament sitzen 63 Abgeordnete.

Die Ministerien sind für die Umsetzung der Gesetzgebungsbefugnis verantwortlich. Jedem Ministerium sind verschiedene Regierungsbehörden unterstellt, die unabhängig oder halbunabhängig sein können.

Die Judikative ist einer der drei Zweige der Staatsgewalt. Die Verfassung besagt, dass Richter die richterliche Gewalt ausüben und in ihrer Tätigkeit unabhängig sind.

Parlament

Alþingi ist das nationale Parlament Islands. Es ist das älteste noch existierende Parlament der Welt und wurde im Jahr 930 in Þingvellir gegründet. Es wurde 1844 nach Reykjavík verlegt und befindet sich seitdem dort.

Die isländische Verfassung definiert Island als parlamentarische repräsentative demokratische Republik. Alþingi ist der Eckpfeiler der Demokratie. Alle vier Jahre wählen die Wähler in geheimer Abstimmung 63 Abgeordnete für das Parlament. Wahlen können jedoch auch stattfinden, wenn das Parlament aufgelöst wird und allgemeine Wahlen erforderlich sind.

Die 63 Abgeordneten verfügen gemeinsam über die Gesetzgebungs- und Finanzgewalt, das heißt, sie entscheiden über öffentliche Ausgaben und Steuern.

Es wird als wichtig erachtet, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen über die Entscheidungen des Parlaments hat, denn die Wähler und ihre Vertreter sind für die Wahrung der Rechte und der Demokratie in der Praxis verantwortlich.

Erfahren Sie mehr über Alþingi.

Ministerien

Ministerien, die von Ministern der regierenden Koalitionsregierung geleitet werden, sind für die Umsetzung der Gesetzgebungsbefugnis verantwortlich. Ministerien stellen die höchste Verwaltungsebene dar. Der Aufgabenbereich, die Namen und sogar die Existenz von Ministerien können sich je nach der jeweiligen Regierungspolitik ändern.

Jedem Ministerium sind verschiedene Regierungsbehörden unterstellt, die unabhängig oder halbunabhängig sein können. Diese Behörden sind für die Umsetzung der Politik, die Ausübung der Aufsicht, den Schutz und die Wahrung der Bürgerrechte sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen gemäß den Gesetzen verantwortlich.

Eine Liste der Ministerien in Island finden Sie hier.

Eine Liste der Regierungsbehörden finden Sie hier.

Das Gerichtssystem

Die Judikative ist einer der drei Zweige der Staatsgewalt. Die Verfassung besagt, dass Richter die richterliche Gewalt ausüben und in ihren Pflichten unabhängig sind. Island hat ein dreistufiges Gerichtssystem.

Bezirksgerichte

Alle Gerichtsverfahren in Island beginnen vor den Bezirksgerichten (Héraðsdómstólar). Es gibt acht davon, die über das ganze Land verteilt sind. Gegen die Entscheidungen eines Bezirksgerichts kann Berufung vor dem Berufungsgericht eingelegt werden, sofern bestimmte Bedingungen für die Berufung erfüllt sind. 42 dieser Gerichte leiten die acht Bezirksgerichte.

Berufungsgericht

Das Berufungsgericht (Landsréttur) ist ein Gericht zweiter Instanz, das zwischen dem Bezirksgericht und dem Obersten Gerichtshof angesiedelt ist. Das Berufungsgericht wurde 2018 eingeführt und ist Teil einer umfassenden Umstrukturierung des isländischen Justizsystems. Das Berufungsgericht hat fünfzehn Richter.

Oberster Gerichtshof

In besonderen Fällen ist es möglich, die Entscheidung des Berufungsgerichts an den Obersten Gerichtshof zu verweisen, nachdem der Oberste Gerichtshof, das höchste Gericht des Landes, seine Erlaubnis eingeholt hat. In den meisten Fällen ist das Urteil des Berufungsgerichts die endgültige Entscheidung im Fall.

Der Oberste Gerichtshof Islands hat die Aufgabe, Präzedenzfälle in der Rechtsprechung zu schaffen. Er verfügt über sieben Richter.

Polizei

Polizeiangelegenheiten werden von der Polizei, der Küstenwache und dem Zoll durchgeführt.

Island hat nie über Streitkräfte verfügt – weder eine Armee, noch eine Marine oder Luftwaffe.

Die Rolle der isländischen Polizei besteht darin, die Öffentlichkeit zu schützen und ihr zu dienen. Sie arbeitet daran, Gewalt und Kriminalität zu verhindern und Straftaten zu untersuchen und aufzuklären. Die Öffentlichkeit ist verpflichtet, den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Bei Missachtung drohen Geld- oder Gefängnisstrafen.

Die Polizeiangelegenheiten in Island liegen in der Verantwortung des Justizministeriums und werden vom Büro des Nationalen Polizeikommissars (Embætti ríkislögreglustjóra) im Auftrag des Ministeriums verwaltet. Die Organisation ist in neun Bezirke unterteilt, der größte ist die Reykjavik Metropolitan Police (Lögreglan á höfuðborgarsvæðinu), die für die Hauptstadtregion zuständig ist. Finden Sie hier den nächstgelegenen Bezirk.

Polizisten in Island sind im Allgemeinen nicht bewaffnet, außer mit einem kleinen Schlagstock und Pfefferspray. Die Polizei von Reykjavik verfügt jedoch über eine Spezialeinheit, die im Umgang mit Schusswaffen und in Einsätzen gegen bewaffnete Personen oder in Extremsituationen, in denen die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte, ausgebildet ist.

In Island genießt die Polizei bei der Bevölkerung großes Vertrauen und die Menschen können sich ohne Bedenken an die Polizei wenden, wenn sie glauben, Opfer einer Straftat oder Gewalt geworden zu sein.

Wenn Sie Hilfe von der Polizei benötigen, rufen Sie die 112 an oder kontaktieren Sie den Online-Chat auf deren Website .

Über diese Website können Sie auch Straftaten melden oder in nicht dringenden Fällen Kontakt zur Polizei aufnehmen.

Einwanderungsbehörde

Die isländische Einwanderungsbehörde ist eine Regierungsbehörde, die dem Justizministerium untersteht. Die Hauptaufgaben der Behörde sind die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen, die Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz, die Bearbeitung von Visumanträgen, die Bearbeitung von Anträgen auf Staatsbürgerschaft, die Ausstellung von Reisedokumenten für Flüchtlinge und Pässen für Ausländer. Die Behörde ist auch an Projekten zu Ausländerangelegenheiten und der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen beteiligt.

Website der Einwanderungsbehörde.

Arbeitsdirektion

Die Arbeitsdirektion trägt die Gesamtverantwortung für die öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen und kümmert sich um die laufenden Geschäfte des Arbeitslosenversicherungsfonds, des Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubsfonds, des Lohngarantiefonds und anderer Projekte im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt.

Zu den Aufgaben der Direktion gehören unter anderem die Registrierung von Arbeitssuchenden und die Auszahlung von Arbeitslosenunterstützung.

Neben dem Hauptsitz in Reykjavík unterhält die Direktion acht Regionalbüros im ganzen Land, die Arbeitssuchende und Arbeitgeber bei der Arbeitssuche und der Einstellung von Mitarbeitern unterstützen. Um die Direktion für Arbeit zu kontaktieren, klicken Sie hier.

Für die Umsetzung der Gesetzgebungsbefugnis sind die Ministerien zuständig.