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Von außerhalb des EWR/EFTA-Raums

Ich komme nicht aus dem EWR/EFTA-Raum - Allgemeine Informationen

Aufgrund internationaler Abkommen müssen Personen, die keine EWR/EFTA-Staatsangehörige sind, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie beabsichtigen, sich länger als drei Monate in Island aufzuhalten.

Die Einwanderungsbehörde stellt Aufenthaltsgenehmigungen aus.

Aufenthaltsgenehmigung

Aufgrund internationaler Abkommen müssen Personen, die keine EWR-/EFTA-Staatsangehörigen sind, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie länger als drei Monate in Island bleiben möchten. Die Aufenthaltserlaubnis wird von der Einwanderungsbehörde ausgestellt.

Mehr zum Thema Aufenthaltserlaubnis erfahren Sie hier.

Als Antragsteller benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Island, während Ihr Antrag bearbeitet wird. Dies ist wichtig, da dies Auswirkungen auf die Bearbeitung Ihres Antrags haben kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier .

Informationen zur Bearbeitungszeit von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis finden Sie unter diesem Link .

Die meisten Erstanträge werden innerhalb von sechs Monaten bearbeitet, die meisten Verlängerungsanträge innerhalb von drei Monaten. Unter bestimmten Umständen kann die Beurteilung, ob ein Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, länger dauern.

Vorläufige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Wer internationalen Schutz beantragt, aber während der Bearbeitung seines Antrags arbeiten möchte, kann eine sogenannte vorläufige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis muss vor Aufnahme der Arbeit erteilt werden.

Die Erlaubnis ist vorläufig , das heißt, sie ist nur gültig, bis über den Schutzantrag entschieden wurde. Die Erlaubnis gewährt dem Antragsteller keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Lesen Sie hier mehr dazu.

Unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis berechtigt zum dauerhaften Aufenthalt in Island. In der Regel muss ein Antragsteller vier Jahre lang in Island gelebt haben, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen zu können. In besonderen Fällen kann ein Antragsteller das Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis auch früher als nach vier Jahren erhalten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, einzureichenden Dokumenten sowie ein Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Einwanderungsbehörde.

Finden Sie heraus, ob Sie für die Einreise nach Island ein Visum benötigen.

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Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis haben und diese verlängern müssen, erfolgt dies online. Für das Ausfüllen des Online-Antrags benötigen Sie einen elektronischen Ausweis .

Weitere Informationen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und zur Beantragung .

Hinweis: Dieses Antragsverfahren gilt nur für die Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis. Es gilt nicht für Personen, die nach ihrer Flucht aus der Ukraine in Island Schutz erhalten haben. Weitere Informationen finden Sie in diesem Fall hier .

Wer keine EWR/EFTA-Staatsbürgerschaft besitzt, muss für einen Aufenthalt in Island, der länger als drei Monate dauert, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.