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09.07.2026

Änderungen des Gesetzes über das Recht von Ausländern auf Arbeit sind in Kraft getreten.

Änderungen des Gesetzes über das Recht von Ausländern auf Arbeit sind in Kraft getreten.

Am 8. Juli 2026 traten die Änderungen des Gesetzes Nr. 97/2002 über das Recht von Ausländern auf Arbeit in Kraft.

Die Änderungen beinhalten unter anderem, dass die Zuständigkeit für die Bearbeitung und Erteilung befristeter Arbeitserlaubnisse gemäß dem Gesetz von der Arbeitsdirektion an die Einwanderungsdirektion übertragen wird. Noch nicht bearbeitete Anträge auf befristete Arbeitserlaubnisse, die vor Inkrafttreten der Änderungen eingereicht wurden, werden von der Einwanderungsdirektion bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie hier: Útlendingar og atvinnuréttindi útlendinga | Ferill þingmáls | Alþingi

In den kommenden Tagen leitet die Arbeitsdirektion alle noch nicht bearbeiteten Fälle und Korrespondenzen im Zusammenhang mit Arbeitserlaubnisanträgen an die Ausländerbehörde weiter. Während dieses Vorgangs kann es zu Bearbeitungsverzögerungen kommen. Bitte senden Sie alle Korrespondenz an die Ausländerbehörde unter utl@utl.is .