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Staatliche Erstattung an Gemeinden (Artikel 15)

Die isländische Regierung erstattet den lokalen Behörden die Kosten für die finanzielle Unterstützung, die sie ausländischen Bürgern gewähren, die seit höchstens zwei Jahren einen legalen Wohnsitz in Island haben oder sich ohne legalen Wohnsitz in Island befinden und sich in besonderen Umständen befinden.

SERVICEPORTAL

Die Rückerstattung erfolgt auf Grundlage von Artikel 15 des Gesetzes über soziale Dienste der Gemeinden Nr. 40/1991 , vgl. auch Verordnung Nr. 520/2021.

Rückerstattung an Gemeinden

Ausländische Staatsbürger ohne legalen Wohnsitz, die unter die Bestimmungen fallen und der Ansicht sind, dass sie ohne staatliche Hilfe keine Möglichkeit haben, das Land zu verlassen oder sich dort ihren Lebensunterhalt zu verdienen, können sich an die Sozialdienste ihrer Wohnsitzgemeinde wenden und finanzielle Unterstützung beantragen.

Der Sozialdienst beurteilt den Unterstützungsbedarf und prüft auch die Möglichkeit einer Unterstützung durch das Haftland oder das Netzwerk, vgl. Artikel 5 der Regeln. Danach ist es möglich, die Bedingungen für eine Rückerstattung aus der Staatskasse zu beantragen. Der Antrag wird von der Gemeinde geprüft und je nach den Umständen mit Ratschlägen und Anweisungen zur Bearbeitung des Falls versehen. Ein Antrag auf Rückerstattung wird angenommen, wenn die Bedingungen der Regeln erfüllt sind.

Antrag auf Kostenerstattung

Der Zugang zum Formular erfolgt durch die Anmeldung im Serviceportal mit elektronischen Ausweisen.

Anleitungen und Formulare ausfüllen

Informative Videos zum 15. Artikel (auf Isländisch)

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse 15gr.umsokn@vmst.is