Ehe, Zusammenleben und Scheidung
Die Ehe ist in erster Linie eine zivilrechtliche Institution. In einer isländischen Ehe haben sowohl Frauen als auch Männer die gleichen Rechte und gemeinsamen Pflichten gegenüber ihren Kindern.
Die gleichgeschlechtliche Ehe ist in Island legal. Ehepaare können gemeinsam oder getrennt eine rechtliche Trennung beantragen.
Hochzeit
Die Ehe ist in erster Linie eine zivilrechtliche Institution. Das Ehegesetz definiert diese anerkannte Form des gemeinsamen Lebens und legt fest, wer heiraten darf und welche Bedingungen für die Eheschließung gelten. Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten von Eheleuten finden Sie auf island.is .
Zwei Personen können eine Ehe schließen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wenn eine oder beide der zu heiratenden Personen unter 18 Jahre alt sind, kann ihnen das Justizministerium die Erlaubnis zur Eheschließung nur erteilen , wenn die sorgeberechtigten Eltern ihren Standpunkt zur Eheschließung darlegen.
Zur Durchführung von Eheschließungen sind Priester, Leiter religiöser und lebensweltlicher Vereinigungen, Bezirkskommissare und ihre Delegierten befugt. Die Eheschließung verleiht beiden Partnern Pflichten, solange die Ehe gültig ist, unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht. Dies gilt auch, wenn sie gerichtlich getrennt sind.
In Island haben Frauen und Männer bei Eheschließungen die gleichen Rechte. Auch ihre Pflichten gegenüber ihren Kindern und andere Aspekte ihrer Ehe sind die gleichen.
Wenn ein Ehepartner stirbt, erbt der andere Ehepartner einen Teil seines Nachlasses. Nach isländischem Recht darf der überlebende Ehepartner im Allgemeinen einen ungeteilten Nachlass behalten. Dies ermöglicht es der Witwe/dem Witwer, nach dem Tod des Ehepartners weiterhin im gemeinsamen Haus zu leben.
Zusammenleben
Personen, die in eingetragener Lebensgemeinschaft leben, haben keine gegenseitigen Unterhaltspflichten und sind nicht gegenseitig gesetzliche Erben. Eine Lebensgemeinschaft kann bei Registers Iceland eingetragen werden.
Ob ein Zusammenleben registriert ist oder nicht, kann sich auf die Rechte der betroffenen Personen auswirken. Wenn das Zusammenleben registriert ist, haben die Parteien einen klareren Status vor dem Gesetz als diejenigen, deren Zusammenleben nicht registriert ist, was die soziale Sicherheit, Rechte auf dem Arbeitsmarkt, Steuern und soziale Dienste betrifft.
Allerdings haben sie nicht die gleichen Rechte wie verheiratete Paare.
Die sozialen Rechte von Lebenspartnern hängen häufig davon ab, ob sie Kinder haben, wie lange sie bereits in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und ob ihre Lebensgemeinschaft im Personenstandsregister eingetragen ist oder nicht.
Scheidung
Bei einer Scheidung kann ein Ehepartner die Scheidung beantragen, unabhängig davon, ob der andere Ehepartner damit einverstanden ist. Der erste Schritt besteht darin, den Scheidungsantrag ( Trennung auf Lebenszeit ) bei Ihrem örtlichen Bezirkskommissariat einzureichen. Den Online-Antrag finden Sie hier. Sie können auch einen Termin mit dem Bezirkskommissar vereinbaren, um Hilfe zu erhalten.
Nach Einreichung des Antrags auf gerichtliche Trennung dauert der Scheidungsprozess in der Regel etwa ein Jahr. Der Bezirkskommissar erteilt die Genehmigung zur gerichtlichen Trennung, wenn beide Ehegatten eine schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung von Schulden und Vermögen unterzeichnet haben. Jeder Ehegatte hat das Recht auf Scheidung, wenn ein Jahr seit der Ausstellung der Genehmigung zur gerichtlichen Trennung oder der Urteilsverkündung durch ein Gericht vergangen ist.
Wenn beide Ehegatten die Scheidung einvernehmlich anstreben, haben sie Anspruch auf die Scheidung, wenn sechs Monate seit der Ausstellung der Erlaubnis zur gerichtlichen Trennung oder der Verkündung des Urteils vergangen sind.
Wenn die Scheidung bewilligt wird, wird das Vermögen gleichmäßig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Ausgenommen hiervon ist das getrennte Vermögen, das als rechtliches Eigentum eines Ehegatten gilt. Dies kann beispielsweise Eigentum sein, das einer Person vor der Ehe gehörte, oder wenn ein Ehevertrag besteht.
Verheiratete haften nicht für die Schulden ihres Ehepartners, es sei denn, sie haben dem schriftlich zugestimmt. Ausgenommen hiervon sind Steuerschulden und in manchen Fällen Schulden aufgrund des Haushaltsunterhalts wie Kinderbedarf und Miete.
Bedenken Sie, dass eine Änderung der finanziellen Situation eines Ehepartners schwerwiegende Folgen für den anderen haben kann. Lesen Sie mehr über die finanziellen Rechte und Pflichten von Ehepaaren .
Eine sofortige Scheidung kann gewährt werden, wenn die Scheidung aufgrund von Untreue oder sexuellem/körperlichem Missbrauch eines Ehepartners oder seiner Kinder beantragt wird.
„Ihre Rechte“ ist eine Broschüre , in der die Rechte der Menschen in Island in Bezug auf intime Beziehungen und Kommunikation erörtert werden, beispielsweise Ehe, Zusammenleben, Scheidung und Auflösung einer Partnerschaft, Schwangerschaft, Mutterschutz, Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung), Sorgerecht für Kinder, Umgangsrecht, Gewalt in intimen Beziehungen, Menschenhandel, Prostitution, Anzeigen bei der Polizei, Organspende und Aufenthaltserlaubnis.
Die Broschüre ist in vielen Sprachen erschienen:
Der Scheidungsprozess
Im Scheidungsantrag an die Bezirksregierung müssen Sie unter anderem auf folgende Punkte eingehen:
- Die Grundlage der Scheidung.
- Vereinbarungen zum Sorgerecht, Wohnsitz und Unterhalt Ihrer Kinder (sofern vorhanden).
- Aufteilung von Vermögen und Schulden.
- Es wird entschieden, ob Unterhalt oder Rente gezahlt werden soll.
- Es wird empfohlen, eine Versöhnungsbescheinigung eines Pfarrers oder des Leiters einer religiösen oder lebensweltlichen Vereinigung sowie eine finanzielle Vereinbarung vorzulegen. (Wenn weder eine Versöhnungsbescheinigung noch eine finanzielle Vereinbarung zu diesem Zeitpunkt vorliegen, können Sie diese nachreichen.)
Der Scheidungsantragsteller füllt den Antrag aus und schickt ihn an den Bezirkskommissar, der den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner vorlegt und die Parteien zu einem Gespräch einlädt. Sie können dem Gespräch getrennt von Ihrem Ehepartner beiwohnen. Das Gespräch wird mit einem Anwalt im Büro des Bezirkskommissars geführt.
Es besteht die Möglichkeit, zu verlangen, dass das Interview in englischer Sprache geführt wird. Wenn für das Interview jedoch ein Dolmetscher benötigt wird, muss die Partei, die den Dolmetscher benötigt, selbst für diesen sorgen.
Im Gespräch besprechen die Eheleute die Punkte, die im Scheidungsantrag angesprochen werden. Können sie sich einigen, wird die Scheidung in der Regel noch am selben Tag ausgesprochen.
Wenn die Scheidung bewilligt wird, sendet der Bezirkskommissar dem National Registry eine Mitteilung über die Scheidung, die Adressenänderung beider Parteien (sofern vorhanden), Regelungen zum Sorgerecht und zum rechtlichen Wohnsitz des Kindes/der Kinder.
Wenn eine Scheidung vor Gericht ausgesprochen wird, sendet das Gericht eine Benachrichtigung über die Scheidung an das isländische Nationalregister. Dasselbe gilt für das vor Gericht entschiedene Sorgerecht und den gesetzlichen Wohnsitz der Kinder.
Es kann sein, dass Sie eine Änderung Ihres Familienstands gegenüber anderen Trägern mitteilen müssen, zum Beispiel durch die Zahlung von Leistungen oder Renten, die sich je nach Familienstand ändern.
Die Wirkungen der rechtlichen Trennung erlöschen, wenn die Ehegatten für einen längeren Zeitraum wieder zusammenziehen, als dies vernünftigerweise als notwendig erachtet werden kann, insbesondere für den Umzug und den Erwerb einer neuen Wohnung. Die rechtlichen Wirkungen der Trennung erlöschen auch, wenn die Ehegatten später wieder zusammenleben, es sei denn, es handelt sich um einen kurzfristigen Versuch, die Verbindung wiederherzustellen.
Nützliche Links
- https://island.is/en
- Register Island
- Gewalt, Missbrauch und Fahrlässigkeit
- Frauenhaus - Das Frauenhaus
- Die Frauenberatung
Bei einer Eheschließung haben in Island sowohl Frauen als auch Männer die gleichen Rechte.