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Persönliche Angelegenheiten

Elternzeit

Jeder Elternteil erhält sechs Monate Elternzeit. Davon können sechs Wochen zwischen den Eltern übertragen werden. Der Anspruch auf Elternzeit erlischt mit Vollendung des 24. Lebensmonats des Kindes.

Die verlängerte Elternzeit fördert beide Elternteile bei der Erfüllung ihrer familiären Verpflichtungen und gleicht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt aus.

Möglicherweise können Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, um Ihre Elternzeit zu verlängern. Dadurch sinkt Ihr monatliches Einkommen proportional.

Elternzeit

Beide Elternteile haben Anspruch auf Elterngeld, sofern sie sechs Monate hintereinander auf dem Arbeitsmarkt aktiv waren.

Eltern haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie vor dem Geburtsdatum des Kindes bzw. dem Datum, an dem das Kind im Falle einer Adoption oder dauerhaften Unterbringung in einer Pflegefamilie eintrifft, sechs aufeinanderfolgende Monate lang erwerbstätig waren. Dies bedeutet, dass Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld zu mindestens 25 % erwerbstätig sind oder aktiv auf der Suche nach einem Job sind.

Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach ihrem Status auf dem Arbeitsmarkt. Weitere Informationen zu Zahlungen finden Sie auf der Website der Arbeitsdirektion. Darüber hinaus können Eltern auch vorübergehend unbezahlten Elternurlaub nehmen, bis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat.

Zahlungen aus der Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaubskasse müssen Sie mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin auf der Website der Arbeitsdirektion beantragen . Der Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub muss Ihrem Arbeitgeber mindestens acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin mitgeteilt werden.

Eltern, die Vollzeit studieren, und Eltern, die nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen oder einer Teilzeitbeschäftigung unter 25 % nachgehen, können Mutterschafts-/Vaterschaftszuschuss beantragen. Der Antrag muss mindestens drei Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin eingereicht werden .

Schwangere und Arbeitnehmerinnen im Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub und/oder Elternurlaub dürfen nicht von ihrem Arbeitsplatz entlassen werden, es sei denn, es liegen triftige und gerechtfertigte Gründe dafür vor.

Jeder Elternteil erhält sechs Monate Elternzeit.