Elternzeit
Jeder Elternteil hat Anspruch auf sechs Monate Elternzeit. Davon können sechs Wochen zwischen den Eltern übertragen werden. Der Anspruch auf Elternzeit erlischt, wenn das Kind 24 Monate alt wird.
Durch die verlängerte Elternzeit werden die familiären Pflichten beider Elternteile gefördert und Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen.
Möglicherweise können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Verlängerung Ihrer Elternzeit aushandeln. Dadurch verringert sich Ihr monatliches Einkommen entsprechend.
Elternzeit
Beide Elternteile haben Anspruch auf Elterngeld, sofern sie sechs Monate ununterbrochen auf dem Arbeitsmarkt aktiv waren.
Eltern haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Einzug des Kindes in den Haushalt (im Falle einer Adoption oder dauerhaften Pflege) ununterbrochen erwerbstätig waren. Dies bedeutet, dass sie mindestens zu 25 % beschäftigt sein oder aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen müssen, während sie Arbeitslosengeld beziehen.
Die Höhe der Zahlung hängt von ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt ab. Weitere Informationen zu den Zahlungen finden Sie auf der Website der Arbeitsdirektion. Darüber hinaus können Eltern bis zum achten Lebensjahr des Kindes unbezahlten Elternurlaub nehmen.
Sie müssen den Antrag auf Elternzeit mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin auf der Website der Arbeitsdirektion stellen. Ihr Arbeitgeber muss mindestens acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin über die Elternzeit informiert werden.
Vollzeitstudierende Eltern und Eltern, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder weniger als 25 % ihrer Arbeitszeit beschäftigt sind, können Elterngeld/Vaterschaftsgeld für Studierende bzw. für nicht erwerbstätige Eltern beantragen. Anträge müssen mindestens drei Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin eingereicht werden.
Schwangere Frauen sowie Mitarbeiterinnen im Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub und/oder Elternurlaub dürfen nicht entlassen werden, es sei denn, es liegen gültige und gerechtfertigte Gründe dafür vor.
Nützliche Links
- Antrag auf Elternzeit - island.is
- Familie und Sozialwesen - island.is
- Mütterliche Versorgung - Heilsuvera
- Schwangerschaft und Geburt - Heisluvera
- Eltern - Arbeitsdirektion
Jeder Elternteil erhält sechs Monate Elternzeit.